Von: ka
Rom/Bozen – Vier Amateurmarathonläufer – drei Südtiroler und eine Athletin aus dem Trentino – wurden vom Bundessportgericht des italienischen Leichtathletikverbandes für insgesamt zweieinhalb Jahre gesperrt.
Das Verfahren kam ins Rollen, nachdem unter den negativen Tests, die die eingeschriebenen Teilnehmer des am 2. Mai letzten Jahres stattgefundenen Halbmarathons Meran-Algund vorgelegt hatten, Unregelmäßigkeiten entdeckt worden waren. Die Sportrichter des Verbandes sahen es als erwiesen an, dass die vier Amateurathleten, um am Halbmarathon Meran-Algund teilnehmen zu können, gefälschte Tests verwendet hatten. Nach dem Verfahren vor dem Sportgericht des Verbandes wartet auf die betreffenden Athleten wegen der ihnen zur Last gelegten Anschuldigungen auch ein gerichtliches Strafverfahren.
Um am Halbmarathon Meran-Algund teilnehmen zu können, war die Vorlage eines negativen Testergebnisses notwendig. Nachdem den Organisatoren bei einer Kontrolle bei einigen Athleten Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren, informierten sie die zuständigen Gesundheitsbehörden. Die folgende Untersuchung ergab, dass die von vier Amateurmarathonläufern vorgelegten Zertifikate, die ihnen angeblich einen negativen Test bescheinigten, gefälscht waren. Neben dem gerichtlichen Strafverfahren, das ebenfalls in die Wege geleitet wurde, wurde auch die Sportgerichtsbarkeit des italienischen Leichtathletikverbandes FIDAL aktiv.
Am 26. Oktober teilte das entsprechende Organ der FIDAL den vier Athleten sowie ihren jeweiligen Vereinen mit, mit dieser Angelegenheit das Sportgericht des Verbandes zu befassen. Im Rahmen der am 20. Dezember erfolgten Verhandlung, bei der keiner der Beschuldigten anwesend war, verhängte das Sportgericht über jeden der vier Athleten eine Sperre von zwei Jahren und sechs Monaten.
Im Detail wurden die vier Athleten zwei Jahre gesperrt, weil eine falsche Bescheinigung vorgelegt worden war, und sechs Monate, weil sie mit ihrem verwerflichen und aus nichtigen Beweggründen erfolgten Handeln die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet hatten. In dieser Hinsicht hob das Sportgericht hervor, dass zum Zeitpunkt des Halbmarathons 60 Prozent der Einwohner der Region noch nicht geimpft waren. Den Athleten ist mit diesem Urteil die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen für zweieinhalb Jahre untersagt.
Zusammen mit den vier Athleten wurden wegen objektiver Verantwortlichkeit auch ihre jeweiligen Verbände bestraft. Während die Amateurverbände Marathon Trento und Gherdeina Runners mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt wurden, erhielten Eisacktal Raiffeisen und Sport Club Merano Geldstrafen von jeweils 750 und 500 Euro.
Sollte nach Abschluss des Strafverfahrens und der möglichen Verhandlung vor Gericht die Richter ebenfalls zum Schluss kommen, dass entgegen den geltenden Bestimmungen zur Teilnahme am Halbmarathon gefälschte Tests verwendet worden waren, könnten die vier Athleten Strafen erwarten, die die Disqualifikation von sportlichen Wettkämpfen weit in den Schatten stellen.