Kabine stürzte am 23. Mai 2021 am Monte Mottarone ab

Seilbahn-Unglück in Italien: 30 Millionen Euro an Familien

Dienstag, 27. Februar 2024 | 13:32 Uhr
Update

In der norditalienischen Stadt Verbania ist am Dienstag die Vorverhandlung im Prozess wegen des Seilbahnunglücks am Lago Maggiore im Jahr 2021 mit 14 Toten fortgesetzt worden. Angeklagt sind sechs Personen, darunter drei Vertreter des Südtiroler Seilbahnbauers Leitner. Die Richterin muss über die Eröffnung des Prozesses entscheiden. Entschädigungen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro werden an die Familien der Toten ausgeschüttet.

Der Schadenersatz wird vom Südtiroler Seilbahnunternehmen Leitner und Reale Mutua, der Versicherungsgesellschaft der Betreiberfirma der Seilbahn “Ferrovie del Mottarone” und der Angeklagten gezahlt, berichteten italienische Medien. Der heute neunjährige israelische Bub, der 2021 als einziger das Seilbahnunglück am Berg Mottarone am Lago Maggiore überlebt hat, erhält gemäß definitiver Einigung zwischen den beteiligten Parteien mehr als drei Millionen Euro Schadenersatz. Deshalb zog der Anwalt des Buben seinen Antrag auf Zulassung als Zivilkläger im Strafprozess in Verbania zurück.

Beim Seilbahnunglück am 23. Mai 2021 waren 14 Menschen ums Leben gekommen, darunter der Vater, die Mutter, der Bruder und die Urgroßeltern mütterlicherseits des überlebenden Buben. Das Kind stand monatelang im Mittelpunkt eines erbitterten Sorgerechtsstreits zwischen der väterlichen und der mütterlichen Seite seiner Familie. Das Kind wurde danach seiner Tante väterlicherseits anvertraut.

In Verbania sind im Prozess wegen des Seilbahnunglücks am Lago Maggiore sechs Personen angeklagt, darunter drei Vertreter der Firma Leitner. Zwischen dem Unternehmen und den 76 Angehörigen der 14 Opfer wurde bereits im Jänner eine Übereinkunft für eine Entschädigung getroffen. Weder Beträge noch Inhalt wurden der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Von: apa

Bezirk: Wipptal

Kommentare
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FPI
FPI
Grünschnabel
2 Monate 10 h

Wieso muss die Firma Leitner etwas zahlen, wenn der Betreiber gestanden hat die Sicherheitsvorkehrungen wissentlich deaktiviert zu haben?
Ich möchte es gerne verstehen. Kann mir das jemand bitte erklären?

info
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Universalgelehrter
2 Monate 9 h

Sie muss nicht, tut es aber vor Prozessbeginn. Das ändert die Position im Prozess. Es ist kein Schuldeingeständnis, würde aber bei einem Schuldspruch (den es bei nachweislicher Mitwisserschaft geben könnte) als erleichternde Bedingung gewertet.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
2 Monate 9 h

@ FPI

Leitner ist immer mitschuldig das ist ganz normal. Es kann nicht sein, dass sie nichts gewusst haben. Können Sie Sich noch erinnern als in der Po Ebene bei der Firma Thyssen-Krupp einige Arbeiter ums Leben gekommen sind? Damals wurden die Geschäftsführer der deutschen Muttergesellschaft zu Haftstrafen verurteilt.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
2 Monate 9 h

@ info

es fallen die Nebenkläger weg. Es bleibt dann nur mehr die strafrechtliche Rilevanz.

Paladin
Paladin
Universalgelehrter
2 Monate 9 h

@info: Sehr richtig, dadurch das Leitner für die Sicherheitswartung verantwortlich war, könnte es Schadenersatzansprüche geben, sowie eine Mitschuld. Um hier eine bessere Ausgangsposition zu haben oder sogar zu verhindern, hat Leitner bereits jetzt Zahlungen vorgenommen.

info
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Universalgelehrter
2 Monate 8 h

@Chrys
wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt ja, aber Automatismus ist das keiner.

OrtlerNord
OrtlerNord
Universalgelehrter
2 Monate 8 h

FBI
Das Zugseil ist kurz vor der Bergstation gerissen.
Die Frage ist warum ist es gerissen wenn es davor von der Fa. Leitner verantwortlich geprüft wurden!
Von der Ultraschall und Rötgenprüfung gibt
Prüfprotokolle.
Fragen über Fragen die Fachleute prüfen.

Chrys
Chrys
Universalgelehrter
2 Monate 6 h

sobald die Geschädigten sich als entschädigt erklären scheiden sie als Nebenkläger aus. Außer die Verantwortlichen machen nur eine Anzahlung, die aber die Geschädigten/Erben nicht befriedigen.

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