Der Oberste Gerichtshof entschied zugunsten der Mutter von Benko

Signa: Klage des Masseverwalters vor OGH gescheitert

Mittwoch, 14. Januar 2026 | 15:00 Uhr

Von: apa

Der Masseverwalter im Insolvenzverfahren des gefallenen Signa-Gründers René Benko, Andreas Grabenweger, ist vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) mit seiner zivilrechtlichen Klage zur Erlangung der Stifterrechte der Laura Privatstiftung gescheitert. Laut OGH hat der Masseverwalter keinen Anspruch auf Feststellung der in der Stiftungserklärung eingeräumten Rechte, bestätigte Grabenweger gegenüber der APA einen Online-Bericht der “Tiroler Tageszeitung” am Mittwoch.

Grabenweger hatte argumentiert, dass Benkos Mutter Ingeborg, bei der die Stifterrechte liegen, nur als “Strohfrau” für ihren Sohn fungiert habe. “Für meine Mandantin ist die Sache damit erledigt”, sagte Hermann Pfurtscheller, Rechtsanwalt von Ingeborg Benko, zur “TT”. Laut OGH habe Grabenweger kein “Feststellungsinteresse” und hätte unter anderem die Stiftung in die Klage miteinbeziehen müssen.

Grabenweger will weitere Schritte setzen

In Sachen Laura Privatstiftung war für Grabenweger jedenfalls noch nicht das letzte Wort gesprochen. Weitere Schritte seien bereits “in Vorbereitung”, mit denen auch “juristisches Neuland” betreten werde, sagte er zur APA. Doch bevor diese Schritte gesetzt werden, wolle er noch ein bald erwartetes Schiedsurteil in der Schweiz betreffend der Laura-Stiftung abwarten, sagte er.

Grabenweger hatte zunächst vor dem Landesgericht Innsbruck (LG) und anschließend vor dem Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) versucht, die Stifterrechte zu erlangen. Das OLG folgte im Sommer des Vorjahres einer Entscheidung des LG vom Februar und entschied zugunsten der Mutter. Die Klage hatte neben der Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck auch die Ingbe-Stiftung im liechtensteinischen Vaduz betroffen. Gegen erstere ließ das OLG eine ordentliche Revision zu, gegen zweitere jedoch nur eine außerordentliche Revision.

Etappensieg in Liechtenstein bei Ingbe-Stiftung

Die außerordentliche Revision hatte Grabenweger schließlich fallengelassen. Stattdessen schlug er einen anderen Weg ein, wobei es hier jüngst eine Entscheidung zugunsten des Masseverwalters gegeben hatte. Das Fürstliche Landgericht in Vaduz verhängte nicht rechtskräftig eine einstweilige Verfügung gegen die Ingbe-Stiftung. Damit darf die Stiftung vorerst einen Teil des Geldes – nämlich 50 Mio. des geschätzten Gesamtvermögens von 300 Mio. Euro – nicht an Begünstigte ausschütten.

Kommentare

Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen