Fahrdienst für Schüler mit Beeinträchtigung

Staatsrats-Urteil: „Hoffentlich lernt man daraus“

Dienstag, 22. Juli 2025 | 16:25 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit großer Genugtuung und Freude wird bei adlatus, dem Verein für Menschen mit Beeinträchtigung, das jüngste Urteil des Staatsrates aufgenommen, demzufolge der Fahrdienst für Schülerinnen und Schüler ab Herbst wieder vom bewährten Team adlatus/Easy Mobil übernommen wird. „Es ist sehr gute Nachricht für viele Familien, die nun mit Erleichterung dem Schulbeginn entgegenblicken können“, erklärt der Landesvorsitzende Richard Stampfl.

Adlatus hat den Fahrdienst in Zusammenarbeit mit Easy Mobil jahrelang durchgeführt, bis eine Neuausschreibung im Frühling 2024 dazu führte, dass Mitbewerber Alpin Bus/Dibiasi den Vorzug erhielt. Laut adlatus sei es in der Abwicklung der Transporte allerdings von Beginn an zu Situationen gekommen, die für Beschwerden und heftige Proteste bei Eltern betroffener Kinder gesorgt und letztlich zu einer Unterschriftensammlung geführt hätten, an der sich in nur wenigen Wochen mehr als 5.000 Menschen beteiligten. Der Auftrag blieb aber bei Alpin Bus/Dibiasi.

„Wir litten mit den Betroffenen mit, denn über die vielen Jahre, in denen man die Familien begleitet hat, wurden teils freundschaftliche Beziehungen mit den kleinen Passagieren und ihren Familien aufgebaut“, sagt der Landesvorsitzende von Adlatus.

„Umso mehr freut es uns, dass unser Partner Easy Mobil nicht locker gelassen hat und den Rechtsweg bis zum Ende weitergegangen ist“, so Stampfl. Er freue sich im Herbst mit dem Fahrerteam von adlatus zusammen mit Easy Mobil den Kindern und ihren Eltern wieder einen gut organisierten und adäquaten Fahrdienst anbieten zu können.

„Ein solcher sozialer Dienst muss sich durch Kontinuität, Vertrauen und Menschlichkeit auszeichnen, den besonderen Bedürfnissen muss Rechnung getragen werden.“

Der Fahrdienst für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung sei „kein normaler Transportdienst“ wie etwa der öffentliche Nahverkehr. „Soweit wir wissen, muss er daher auch nicht zwingend ausgeschrieben werden, sondern gemeinnützige Organisationen können auch direkt beauftragt werden“, so Stampfl. Er und sein Team hoffen, dass diese Überlegung künftig auch von den Zuständigen in den Vergabebehörden angestellt werde.

Bezirk: Bozen

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