Negatives Testergebnis gilt als Pass

Südafrika-Mutante: Lockdown in Meran verschärft

Donnerstag, 18. Februar 2021 | 12:03 Uhr

Meran – Heute sind die von der Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 8/2021 vorgesehenen verschärften Maßnahmen zur Abschottung jener Gemeinden in Kraft getreten, in denen Fälle der Südafrika-Mutante des Coronavirus festgestellt wurden. Ab Montag, 22. Februar und bis zum 7. März müssen Personen, welche die Meraner Gemeindegrenze übertreten wollen, auch ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Zur Information der Bürger wurde im Meraner Rathaus ein Call Center eingerichtet.

Nach dem Auftreten der Südafrika-Mutante in vier Gemeinden des Burggrafenamtes (Meran, St. Pankraz, Riffian und Moos in Passeier) wurden nun die Corona-Regeln in der Kurstadt nochmals verschärft. Mit einer neuen Verordnung, welche der Landeshauptmann Arno Kompatscher gestern Abend unterzeichnet hat, wurde nämlich bestimmt, dass obengenannte Gemeinden bis zum 7. März 2021 abgeriegelt werden, um die Ausbreitung der Covid-19-Virusmutante einzudämmen.

Negatives Testergebnis gilt als Pass

Bis 7. März 2021 ist jede Bewegung in das oder aus dem Meraner Gemeindegebiet untersagt, es sei denn, diese Bewegungen sind durch nachgewiesene Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe oder Situationen der Notwendigkeit oder Dringlichkeit begründet, und jedenfalls unter der Voraussetzung, dass folgende Dokumente vorgelegt werden:

die erforderliche Selbsterklärung;
ein negatives Ergebnis eines Antigen- oder PCR-Abstrichtests, das nicht älter als 72 Stunden ist.  Dieser Nachweis muss ab Montag, 22. Februar, verpflichtend erbracht werden.
Personen, die das Meraner Gemeindegebiet aus erlaubten Gründen (Arbeitserfordernisse, Gesundheitsgründe, dringliche Notwendigkeiten) durchqueren müssen und keinen Zwischenhalt in der Stadt einlegen, sind von der Testpflicht befreit.

Ebenso nicht dazu verpflichtet, ein negatives Testergebnis vorzulegen, sind auch das Personal des Bereichs Gesundheit, des sozial-gesundheitlichen Bereichs, der Sozialdienste, des Rettungsdienstes, der Ordnungskräfte und die Militärangehörigen, die im Landesgebiet ihren Dienst leisten.

Zwei neue Teststationen in Meran
Die Antigentests können bei den Hausärzten, in allen mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb konventionierten Apotheken, in den Drive-In-Stationen sowie bei den neuen Teststationen, die der Sanitätsbetrieb beim ehemaligen Dopolavoro in Sinich und im Schulzentrum in der Karl-Wolf-Straße einrichten wird, kostenlos und gegen Vorlegung einer Bestätigung von Seiten des Arbeitgebers durchgeführt werden.

In Meran können sich Bürger auf Voranmeldung in folgenden konventionierten Apotheken testen lassen:

Zentralapotheke, Mühlgraben 6, Tel. 0473 236826;
Apotheke Dieci, Zueggstraße 24/a, Tel. 0473 440004;
Drusus-Apotheke, Rennweg 58, Tel. 0473 236357;
Apotheke Untermais, Romstraße 118, tel. 0473 236144;
Salus-Apotheke, Piavestraße 36/a, Tel. 0473 236606;
Apotheke Sinich, Vittorio-Veneto-Platz  9, Tel. 0473 244924;
Apotheke San Damiano, Goethestraße 23, Tel. 0473 447545;
Apotheke Merano, Romastraße 270, Tel. 0473 338335.

Zufahrtstraßen werden überwacht 

Die notwendigen Kontrollen an der Gemeindegrenze werden von den verschiedenen Ordnungskräften vorgenommen. Der Bozner Regierungskommissar, Dr. Vito Cusumano, hat gestern im Rahmen des Sitzung des Landeskomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit den entsprechenden Einsatzplan festgelegt.

Call Center eingerichtet

Um den Bürgern genauere Auskünfte zu den in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen geben zu können, hat die Stadtverwaltung Meran im Rathaus einen eigenen Call Center eingerichtet. Dieser ist ab Donnerstag, 18. Februar täglich von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 18.00 Uhr unter den Rufnummern +39 0473 250116, +39 0473 250200 und +39 0473 250179 erreichbar.

Höchste Achtsamkeit geboten

Die außerordentliche Kommissarin zur vorläufigen Verwaltung der Stadtgemeinde Meran, Dr.in Anna Aida Bruzzese, mahnt bei dieser Gelegenheit die Meraner Bevölkerung zur konsequenten Einhaltung der Corona-Vorschriften. „Unnötige soziale Kontakte müssen vermieden und Bewegungen auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden“, so Bruzzese. Beim Auftreten von Covid-19-Symptome ist jeder Bürger und jede Bürgerin dazu aufgefordert, unverzüglich den Hausarzt oder die zuständigen Gesundheitsbehörde zu kontaktieren.

Von: luk

Bezirk: Burggrafenamt