Von: mk
Bozen – Zwei Carabinieri, die wegen angeblicher Falscherklärung, Falschanzeige und unrechtmäßiger Festnahme mehrere Wochen lang vom Dienst suspendiert worden sind, dürfen wieder arbeiten. Das Beschwerdegericht hat festgestellt, dass sie mit den Vorwürfen nicht in Berührung stehen.
Die Anwälte Nicola Nettis und Corrado Faes, die die beiden Carabinieri als Rechtsbeistand vertreten, haben das Urteil des Richters erwirkt. Die zwei Ordnungshüter hatten stets ihre Unschuld beteuert.
Ein Mann hatte behauptet, unrechtmäßig festgenommen worden zu sein. Dabei erzählte er Details, die sich im Nachhinein als unwahr herausstellten. Deshalb hat der Ermittlungsrichter die Sicherungsmaßnahme aufgehoben.
Der Mann hatte die Carabinieri, die suspendiert waren, laut einem Alto Adige-Bericht angezeigt. Der Mann war zu Boden gestoßen worden, als ihm Handschellen angelegt worden waren. Allerdings betritt er, ein feindliches und gewaltsames Verhalten den Ordnungskräften gegenüber an den Tag gelegt zu haben. Stattdessen behauptete er, keinerlei Widerstand geleistet zu haben.
Außerdem bestritt er, die beiden Carabinieri bedroht zu haben. Die zwei Ordnungshüter waren gerufen worden, weil zwischen zwei Arbeitern in der Peripherie von Bozen ein Streit entbrannt war. Einer der beiden Männer, der später auch die Carabinieri angezeigt hatte, sei offensichtlich betrunken gewesen.
In Rahmen einer ersten Einschätzung soll die Situation nur oberflächlich begutachtet worden sein. Nun ist das Beschwerdegericht allerdings zum Schluss gekommen, dass die Version der Carabinieri stimmig ist. Entscheidend sollen Aufnahmen der Bodycams gewesen sein, die die Carabinieri an ihrer Uniform trugen.
Offenbar hat ein Widerstand gegen die Staatsgewalt stattgefunden. Das aggressive Verhalten sei nicht zuletzt eine Folge der Trunkenheit gewesen. Auf den Mann könnte nun weiterer Ärger vor Gericht zukommen.