Von: mk
Bozen – Die künstliche Intelligenz eröffnet viele neue Möglichkeiten. Gleichzeitig steigt jedoch das Risiko, dass sie missbräuchlich eingesetzt wird. Anlässlich des internationalen Safer Internet Day am 10. Februar 2026 macht Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller daher auf die Gefahren aufmerksam, die manipulierte KI-Inhalte für Kinder und Jugendliche darstellen. Besonders Deepfakes zeigen, wie schnell technischer Fortschritt zu schweren Rechtsverletzungen führen kann.
Als Deepfakes werden digitale Inhalte bezeichnet, bei denen mithilfe künstlicher Intelligenz das Erscheinungsbild oder die Stimme von Menschen so verändert wird, dass der Eindruck entsteht, sie würden Aussagen tätigen oder Handlungen ausführen, die in Wirklichkeit nie erfolgt sind. Auch Kinder und Jugendliche geraten zunehmend ins Visier, und zwar durch gefälschte Bilder, Videos oder Sprachnachrichten, aus denen pädopornografisches Material hergestellt wird. Die Folgen können von Bloßstellung und psychischer Belastung bis hin zu sozialer Ausgrenzung, Suizidgedanken oder Suizid reichen. Aufgrund der hohen Glaubwürdigkeit von Deepfakes ist die schnelle Verbreitung dieser falschen Inhalte besonders leicht. „Die rasante Verbreitung von Deepfakes stellt den Schutz junger Menschen vor neue Herausforderungen. Das Staatsgesetz Nr. 132 vom 23. September 2025 *stärkt den rechtlichen Schutz und ermöglicht ein entschlosseneres Vorgehen gegen diese Form digitaler Gewalt“, betont Kinder- und Jugendanwältin Höller.
Durch das Gesetz Nr. 132/2025 wurden EU-Bestimmungen in staatliches Gesetz umgewandelt und klare Leitlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz geschaffen. KI-Systeme müssen transparent gestaltet sein, eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung garantieren und einer wirksamen menschlichen Kontrolle unterliegen. Für Kinder gelten dabei besondere Schutzmaßnahmen: Unter 14 Jahren ist die Zustimmung der Eltern oder der Erziehungsverantwortlichen notwendig. Jugendliche zwischen 14 und 18 können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen zustimmen, sofern die Informationen zur Datenverarbeitung leicht zugänglich und verständlich sind.
Außerdem wird ein neuer Straftatbestand bezüglich Deep Fakes eingeführt: Wer einer Person einen ungerechtfertigten Schaden zufügt, indem er ohne deren Zustimmung Bilder, Videos oder Stimmen – die durch den Einsatz künstlicher Intelligenz gefälscht oder verändert wurden und die geeignet sind, hinsichtlich ihrer Echtheit zu täuschen – weitergibt, veröffentlicht oder auf andere Weise verbreitet, wird mit einer Gefängnisstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft. Die strafbare Handlung ist auf Strafantrag der geschädigten Person strafbar. Es wird jedoch von Amts wegen vorgegangen, wenn sie gegenüber einer minderjährigen Person begangen wurde.
„Kinderrechte gelten auch im digitalen Raum. Persönlichkeit, Privatsphäre und Würde junger Menschen müssen daher auch in der virtuellen Welt konsequent geschützt werden“, so die Kinder- und Jugendanwältin abschließend.




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