Von: mk
Bozen – Im Terror-Schwurgerichtsverfahren in Bozen gegen Mullah Krekar und fünf mutmaßliche Anhänger steht eine wichtige Entscheidung an, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Weil einer der Angeklagten in Großbritannien eine sechsjährige Haftstrafe abbüßen muss, könnte der Prozess könnte vertagt oder sogar aufgespalten werden.
Da der Beschuldigte das Recht hat, seinem Verfahren beizuwohnen, in diesem Fall aber ein reeller Hinderungsgrund besteht, muss das Gericht nun die weitere Vorgangsweise abstecken.
Weil sich die Verfahrensformen in England und Italien unterscheiden, dürfte eine Zuschaltung des Angeklagten per Videokonferenz aus dem englischen Gefängnis nicht möglich sein.
Italien wird voraussichtlich das Ansuchen stellen, den Angeklagten für die Dauer des Verfahrens in Bozen auszuliefern. Bis dahin würde allerdings längere Zeit vergehen, sodass das Schwurgerichtsverfahren vertagt werden müsste. Die zweite Möglichkeit wäre, dass Großbritannien entscheidet, den Mann zuerst seine Strafe absitzen zulassen und erst dann nach Italien auszuliefern.
In diesem Fall würde der Prozess in Bozen für die anderen Angeklagten weitergehen.
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