Die Eltern stehen bei Rechtskraft der Anklage in Innsbruck vor Gericht

Tiroler Bub verhungert: Mordanklage gegen Eltern erhoben

Dienstag, 11. November 2025 | 22:17 Uhr

Von: apa

Im Fall eines im Mai 2024 aufgrund von massiver Unterernährung im Tiroler Bezirk Kufstein verstorbenen dreijährigen Buben hat die Innsbrucker Staatsanwaltschaft Mordanklage gegen die Eltern erhoben. Den 27-jährigen Eltern werde auch Freiheitsentziehung vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie sollen ihren Sohn demnach zu Tode gequält haben. Ihnen droht lebenslange Haft. Die Anklage kann binnen 14 Tagen beeinsprucht werden und war somit vorerst nicht rechtskräftig.

Ein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht wurde demnach noch nicht anberaumt. Beide Eltern hatten sich der Staatsanwaltschaft zufolge zuletzt geständig gezeigt. Die Mutter habe die Taten jedoch mit einem angeblich im Buben wohnenden Dämon “erklärt”. Der Vater habe angegeben, die Taten zu bereuen. Bei beiden lag laut psychiatrischem Sachverständigengutachten eine Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Zügen vor, sie sollen jedoch zurechnungsfähig gewesen sein. Bei der Mutter ordnete die Staatsanwaltschaft aufgrund der georteten erneuten Gefahr einer ähnlichen Tat die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.

Eltern sollen Buben über Monate schwer misshandelt haben

Den Eltern werden in der Anklage grausamste seelische und körperliche Misshandlungen ihres Sohnes über mehrere Monate hinweg vorgeworfen. Ihnen soll es demnach darauf angekommen sein, den Sohn möglichst qualvoll zu Tode zu bringen. Die Angeklagten sollen die Taten in Chats besprochen und mit Fotos und Videos dokumentiert haben. Die Eltern bestärkten sich laut Anklage gegenseitig darin, dass der Bub “vernichtet werden” solle. Vor seinem Tod wog der Dreijährige bei einer Körperlänge von 94 Zentimetern lediglich sieben Kilogramm. Dabei handle es sich nicht einmal um die Hälfte des zu erwartenden Gewichts eines Buben im entsprechenden Alter, hieß es.

Damit die Eltern des angeklagten Vaters – die Großeltern des Buben – keinen Verdacht schöpften, hatte dieser seine Eltern mit den verbliebenen drei Geschwistern weiterhin besucht. Auf Nachfrage nach dem Verbleib des Enkelsohns seien den Großeltern Ausreden aufgetischt worden.

Tot in Bett gefunden

Der Bub war am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass der Dreijährige verhungert war. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustandes in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Über sie wurde Untersuchungshaft verhängt. Die Geschwister – allesamt Mädchen – im Alter von einem, drei und sechs Jahren wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Schwestern des Buben waren indes nunmehr bei Pflegefamilien untergebracht.

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