Von: mk
Bozen – Die fünf Ärzte am Bozner Krankenhaus, die von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ins Ermittlungsregister eingetragen wurden, tragen keine Schuld am Tod einer 75-jährigen Boznerin. Dies ergab ein entscheidendes Gutachten im Rahmen des Beweissicherungsverfahrens.
Die Frau ist im April vor drei Jahren verstorben, nachdem sie Tage zuvor dringend ins Krankenhaus wegen des Verdachts einer Durchblutungsstörung eingeliefert werden musste.
Nach einer Phase der Rehabilitation erlitt die Frau eine Lungenembolie aufgrund eines Blutpfropfens, der sich zuvor in einem Bein gebildet hatte. Aufgrund einer Meldung bei der Staatsanwaltschaft wurde gegen die Ärzte ermittelt.
Konkret wurde den Ärzten vorgeworfen, der Frau im Rahmen einer Therapie keine blutgerinnungshemmende Mittel verabreicht zu haben. Die Ärzte, die von den Anwälten Marco Mayr, Elena Valenti, Domenico Laratta, Marco Antonio De Giuseppe und Martin Fill vertreten wurden, beteuerten stets ihre Unschuld.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat Richter Emilio Schönsberg ein Gutachten angeordnet. Laut dem Ergebnis, das nun vorliegt, konnten die Ärzte von sämtlichen Anschuldigungen freigesprochen werden.
Der Richter hat daraufhin beschlossen, das Verfahren einzustellen. Die Familienangehörigen haben keinen Rekurs gegen die Archivierung eingereicht.