Von: luk
Bozen – Neue Wendung im Fall des tödlichen Geisterfahrer-Unfalls vom 15. Juni auf der Brennerautobahn bei Bozen: Die Staatsanwaltschaft hat zwei Personen in das Ermittlungsregister eingetragen. Ihnen wird vorgeworfen, den Unfall des 24-jährigen Tobias Tappeiner möglicherweise nicht verhindert zu haben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Grundlage ist laut der Zeitung Alto Adige Artikel 40 des italienischen Strafgesetzbuches. Dieser besagt, dass die Nicht-Verhinderung einer Handlung, die man von Rechts wegen unterbinden muss, gleichbedeutend mit ihrer Verursachung ist.
Tappeiner war bekanntermaßen in der Unfallnacht mit seinem Audi A3 in Bozen Süd in falscher Richtung auf die A22 aufgefahren, nachdem er zuvor die Schranke des Mautbereichs durchbrochen hatte. Kurz darauf kam es zwischen Bozen Süd und Bozen Nord zu einer Frontalkollision mit einer aus Vahrn stammenden Familie, die mit einem Van in den Urlaub fahren wollte. Vater, Mutter und drei Kinder wurden dabei teils schwer verletzt. Während sich der Zustand der Eltern und zweier Kinder mittlerweile gebessert hat, befindet sich die jüngste Tochter weiterhin in kritischem Zustand und wird in einer deutschen Spezialklinik behandelt. Tappeiner selbst starb noch an der Unfallstelle.
Die toxikologischen Untersuchungen ergaben, dass der junge Mann zum Unfallzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 1,69 g/L – rund das Dreifache des gesetzlichen Grenzwerts – aufwies. Hinweise auf Drogenkonsum fanden sich nicht. Laut Ermittlungen hatte Tappeiner zuvor an einer Feier auf Schloss Sigmundskron teilgenommen und war gegen 4.30 Uhr morgens allein in sein Auto gestiegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Juli zunächst beantragt, das Verfahren wegen des Todes des Verursachers einzustellen. Parallel dazu laufen jedoch Zivilverfahren über mögliche Schadenersatzleistungen. Nun rücken jedoch mögliche Mitverantwortliche in den Fokus: Nach Informationen aus Ermittlerkreisen könnte es sich bei den beiden Verdächtigen um Personen handeln, die in der Unfallnacht am Bozner Mautstellenbereich Dienst hatten – etwa Angehörige der Ordnungshüter oder Verantwortliche für den Mautbereich.
Entscheidend wird sein, ob jemand Tappeiners offensichtlich alkoholisierten Zustand bemerkte, aber nicht einschritt. Die Ermittler werten derzeit Videoaufnahmen, Zeugenaussagen sowie Berichte der Verkehrspolizei aus. Die beiden Verdächtigen haben inzwischen Rechtsanwälte eingeschaltet.
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