Von: Ivd
Kastelruth – Vergangenen Samstag wurde im Gemeindegebiet von Kastelruth ein toter Wolf gefunden. Der Kadaver wurde in den Wäldern von Marinzen aufgefunden und sofort dem Landesamt für Wildtiermanagement gemeldet. Laut Dominik Trenkwalder vom Landesamt für Wildtiermanagement handelte es sich bei dem Tier um einen erwachsenen männlichen Wolf, der äußerlich keine auffälligen Verletzungen oder Merkmale aufwies.
Der Wolf wird nun im Labor des Instituts für Tierseuchenbekämpfung in Venetien auf mögliche Ursachen des Todes untersucht. Der Vorfall wirft erneut Fragen zum Schutzstatus und den Umgang mit Wölfen auf, die immer häufiger in den Südtirol gesichtet werden.
Schutz für Mensch und Tier
Die Bevölkerung ist dringend aufgefordert, jegliche Sichtungen von Wölfen dem Landesamt für Wildtiermanagement zu melden, um eine genaue Beobachtung und gegebenenfalls rechtzeitige Maßnahmen zu gewährleisten. In Notfällen können Bürger auch die Landesnotrufzentrale unter der Nummer 112 kontaktieren. Zudem wird geraten, Hunde immer an der Leine zu führen und nicht unbeaufsichtigt im Freien herumlaufen zu lassen, um Konflikte mit Wildtieren zu vermeiden. Auch das Füttern von Wildtieren, etwa durch das Zurücklassen von Essensresten, sollte vermieden werden, da dies die Tiere an Menschen gewöhnen kann.
Besonders wichtig ist es, bei Sichtungen von Wölfen Ruhe zu bewahren, Abstand zu halten und sich bemerkbar zu machen. Laut den Empfehlungen des Landesamts für Wildtiermanagement sollte man sich in einem lauten Ton bemerkbar machen, um das Tier zu verängstigen und seine Anwesenheit zu verdeutlichen.
Südtirol hinkt EU hinterher
Der Vorfall im Kastelruther Wald ist nur der jüngste in einer Reihe von Wolfsichtungen in Südtirol. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Wolfspopulation wurde auf EU-Ebene bereits eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ genehmigt. Doch bevor Südtirol rechtliche Anpassungen an den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen vornehmen kann, bedarf es einer Änderung des staatlichen Jagdgesetzes Nr. 157/1992. Sobald diese Gesetzesänderung erfolgt ist, wird sich zeigen, ob das derzeit sehr strenge Protokoll in Bezug auf den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen gelockert werden kann.
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