Gutachten könnten Strafmaß maßgeblich beeinflussen - Angeklagten drohten bis zu 18 Jahre Haft

Unfall mit sieben Toten in Südtirol: Urteil vermutlich im November

Freitag, 30. Juni 2023 | 15:10 Uhr

Im Fall eines fatalen Autounfalles eines 30-Jährigen in Luttach in Südtirol mit sieben toten deutschen Touristen und sieben teils Schwerverletzten im Jahr 2020 wird vermutlich im November ein Urteil fallen. Am Donnerstag fand bereits in Bozen ein Verhandlungstag in dem verkürzten Verfahren statt, wobei Gutachten angehört worden waren. Dem Angeklagten, der in betrunkenem Zustand in die Touristengruppe gefahren war, drohen bis zu 18 Jahre Haft.

Wie hoch das Strafausmaß ausfällt, hängt aber von einigen Faktoren ab. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der einheimische Fahrer zum Unfallzeitpunkt zu schnell unterwegs und zudem stark alkoholisiert war. Ein Alkoholtest rund eine Stunde nach dem Unfall ergab einen Wert von 1,97 Promille. Wenn diese Einschätzungen dem Urteil zugrunde gelegt werden, dürfte die Strafe nach Abzug der Reduzierung um ein Drittel wegen des verkürzten Verfahrens und anderer Faktoren bei rund neun Jahren liegen.

Die Verteidigung will jedoch erreichen, dass zusätzlich mildernde Umstände geltend gemacht und eine weitere Reduzierung möglich sein sollte. Damit müsste der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von rund fünf Jahren rechnen. Dazu bot die Verteidigung mehrere Gutachter auf.

Die Gruppe Jugendlicher war in der Nacht auf den 5. Jänner 2020 gerade dabei, einen Shuttle-Bus zu verlassen und die Straße zu überqueren. Der Busfahrer soll dabei versucht haben, den herannahenden Wagen zu warnen, indem er die Lichthupe betätigte. Damit soll er jedoch den damals 27-Jährigen geblendet haben.

Hinzu kommt die kegelförmige Beleuchtung am Fußgängerübergang und der Umstand, dass die Unfallopfer die Straße neben dem Zebrastreifen überqueren wollten. Aus diesem Grund, so ein Gutachter, sei der Lenker des Unfallwagens nicht in der Lage gewesen, klar zu sehen. Ein weiterer Gutachter schätzte die Alkoholisierung des Fahrers zum Zeitpunkt des Unfalls geringer und zwar auf unter 1,5 Promille ein.

Der Prozess wurde nach den Aussagen der Sachverständigen auf den 29. November vertagt. Dann wird zunächst die Staatsanwaltschaft das Wort ergreifen und die Forderung nach dem Strafmaß bekanntgeben. Es ist damit zu rechnen, dass noch am selben Tag das Urteil fallen könnte.

In einem getrennten Zivilverfahren fordern die Angehörigen eines Unfallopfers, das nach wie vor im Koma liegt, vom Busfahrer Schadenersatz. Sie geben ihm wegen des Betätigens der Lichthupe eine Mitschuld am Unfall. Mit der geforderten Summe in Millionenhöhe sollen Behandlungskosten bezahlt werden.

Von: apa

Bezirk: Bozen