Von: luk
Bozen – Die Schulschließung wegen der südafrikanischen Coronavirus-Variante im Februar im Burggrafenamt war nicht rechtens. Das hat laut Medienberichten das Verwaltungsgericht festgestellt.
Konkrete Folgen hat das Urteil aber keine mehr. Wegen der südafrikanischen Variante hatte es in mehreren Gemeinden im Burggrafenamt strengere Regeln und auch Schulschließungen gegeben. Ein Elternpaar hat dagegen Rekurs eingelegt und nun Recht bekommen.
Laut dem Verwaltungsgericht war die Schließung erlassen worden, ohne die Auswirkung auf das Gesundheitssystem ergründet zu haben. Außerdem seien auch die Folgen der Schulschließung für das körperliche und seelische Wohlbefinden der Kinder nicht berücksichtigt worden.