Die Eltern des Dreijährigen wurden zu lebenslanger Haft verurteilt

Urteile gegen Eltern nach Verhungern von Buben rechtskräftig

Donnerstag, 12. Februar 2026 | 12:05 Uhr

Von: apa

Die am Montag am Landesgericht Innsbruck gefallenen Schuldsprüche wegen Mordes gegen die Eltern eines Dreijährigen, der im Mai 2024 im Tiroler Bezirk Kufstein infolge massiver Unterernährung gestorben war, sind rechtskräftig. Die Verteidiger sagten am Donnerstag mehreren Medien, nicht gegen die über ihre Mandanten verhängten lebenslangen Haftstrafen vorgehen zu wollen. Auch die Staatsanwaltschaft ergreife keine Rechtsmittel, sagte Sprecher Hansjörg Mayr der APA.

Im Gerichtssaal hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung keine Erklärung abgegeben. Die Eltern waren am Montag wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung vor Gericht gestanden. Ihnen war vorgeworfen worden, ihren dreijährigen Sohn über Monate isoliert, geschlagen, in einen dunklen Raum oder in einer Schublade eingesperrt, mit Kabelbindern gefesselt und nur wenig oder gar nicht mit Nahrung versorgt zu haben. Der Dreijährige sei schließlich nach fünf Monaten “alleine und entkleidet an den Qualen, die ihm seine Eltern fünf Monate lang zugefügt haben, gestorben”, so die Staatsanwaltschaft.

Die Eltern zeigten sich im Prozess geständig. Der Vater fand “keine Erklärung” für sein Handeln. Die Mutter des getöteten Buben wollte sich dagegen vor Gericht gar nicht äußern. Die Geschworenen stimmten in allen zu beantwortenden Fragen einstimmig. Die Mutter wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Zudem wurden die Eltern zu Schadenersatzzahlungen für die drei verbliebenen Kinder in Höhe von jeweils 7.500 Euro verurteilt.

Tot im Bett aufgefunden

Der Bub war am 19. Mai 2024 tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustands in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Die Geschwister – allesamt Mädchen – im Alter von einem, drei und sechs Jahren, wiesen indes keine Mangelerscheinungen auf. Auch war die Familie zuvor behördlich nicht auffällig gewesen. Die Familie lebte nach Angaben der Staatsanwaltschaft in finanziell angespannter Lage, sehr zurückgezogen und pflegte nur wenig Kontakt zu den Eltern des angeklagten Vaters.

Kommentare

Aktuell sind 2 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen