Von: mk
Bozen – In den Fall des vierjährigen Buben, der am 6. Juli 2020 nach einem Badeunfall im Bozner Lido sein Leben verloren hat, soll den acht Nebenklägern ein Schadenersatzangebot vorgelegt werden. Falls sie es annehmen, scheiden sie aus dem Verfahren aus, schreibt das Tagblatt Dolomiten.
Am Donnerstag haben sich die Gemeinde Bozen und die Versicherungsgesellschaft, die sowohl die Gemeinde als auch den Bozner Lido deckt, als zivilrechtlich Verantwortliche ins Verfahren eingelassen.
Bei den Nebenklägern handelt es sich um die Eltern des tödlich verunglückten Jungen, um die Großeltern sowohl mütterlicher- als auch väterlicherseits sowie um zwei weitere, im selben Haushalt lebende Verwandte.
Wie berichtet, hatte sich der Vierjährige damals in einem unbeobachteten Moment von seinen Eltern entfernt und war nach kurzer Suche bewusstlos aus einem vorübergehend abgesperrten Becken gezogen worden. Obwohl der Bub noch reanimiert werden konnte, starb er vier Tage später in einer Spezialklinik.