Knapp 2000 Euro gefordert

Wanzen im Bett: Schauspieler verlangt Schadenersatz von Zimmervermieter

Mittwoch, 09. September 2020 | 10:29 Uhr

Bozen – Ein bekannter Theaterschauspieler, der sich im August aus Arbeitsgründen in Bozen fünf Tage lang ein Zimmer gemietet hat, hatte wenig Glück: Bereits nach dem dritten Tag musste er sich in die Notaufnahme des Krankenhauses begeben, weil sein Körper mit kleinen Verletzungen übersät war, die offenbar von Insekten stammen. Der Fall könnte ein gerichtliches Nachspiel haben, berichtet die Tageszeitung Alto Adige.

Eine Firma mit Sitz in Rom, die auf Zimmervermietungen in mehreren Städten in Italien spezialisiert ist, hatte die Unterkunft angeboten. Doch bereits in der Vergangenheit muss es zu Problemen mit der Sauberkeit gekommen sein. Davon zeugen zumindest die Bewertungen, die im Internet über die Firma abgegeben wurden.

Im Fall des Schauspielers sind die Verletzungen bereits nach der ersten Nacht aufgetaucht. Der Mann, der ursprünglich aus Palermo stammt und der auch im Fernsehen bei Koproduktionen mit der staatlichen TV-Anstalt RAI aufgetreten ist, hatte außerdem Blutflecke auf dem Leintuch entdeckt. Die Situation verschlimmerte sich dann zusehends.

Bei den sogenannten Bettwanzen handelt es sich um kleine Insekten, die von der Wärme des menschlichen Körpers angezogen werden und sich in der Nacht vom Blut einer Person ernähren, während diese schläft. Die Attacken sind nicht nur unangenehm, in Extremfällen können laut auch Krankheitserreger übertragen werde, auch wenn dies eher selten geschieht.

Dass die Verletzungen am Körper des Schauspielers von Bettwanzen herrühren, wurden auch vom Gesundheitspersonal in der Notaufnahme bestätigt. Der Schauspieler ist deshalb aus dem Zimmer ausgezogen und hat sich eine neue Unterkunft gesucht.

Zwar haben die Verantwortlichen dem Mann die Rückzahlung von vier Übernachtungen angeboten, nicht aber eine moralische Entschädigung für das erlittene Ungemach. Der Schauspieler hat sich deshalb an den Anwalt Federico Fava gewandt, der wiederum von der römischen Firma, der das Gebäude in Bozen gehört, am 3. September knapp 2.000 Euro gefordert hat.

Weil die Firma bislang nicht geantwortet hat, könnte es zu einer Klage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen