Von: luk
Bozen – Die Bozner Staatsanwaltschaft untersucht derzeit den Todesfall eines jungen Südtiroler Freiberuflers, der entschieden hatte, bei der Behandlung einer Krankheit auf Homöopathie zu setzen.
Wegen fahrlässiger Tötung sind nun sechs Personen – Angehörige des Mannes – ins Ermittlungsregister der Staatsanwaltschaft eingetragen worden.
Die Ermittlungen kamen laut der italienischen Tageszeitung Alto Adige nach einem Hinweis der Frau des Patienten ins Rollen. Sie hatte vor einigen Monaten das eheliche Heim aufgrund von Unstimmigkeiten wegen der Wahl der Behandlungsmethode verlassen.
Ihr Mann sei von den Verwandten an einem entscheidenden Punkt seiner Krankheit mit seinem übermäßigen Vertrauen in die Wirkung homöopathischer Produkte allein gelassen worden, so die Frau. Diese Situation habe letztlich zum Tod geführt, heißt es in den Anschuldigungen.
Die genaue Todesursache des Mannes wurde aber nie mit letzter Sicherheit herausgefunden. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft nun ein Gutachten dazu in Auftrag gegeben. Dr. Eduard Egarter Vigl soll eine Leichenschau vornehmen. Mit ersten Ergebnissen und präziseren Aussagen wird in rund zehn Tagen gerechnet.
Als Homöopathie wird eine Behandlungsmethode aus dem Bereich der Alternativmedizin bezeichnet. Sie beruht auf Vorstellungen von Samuel Hahnemann aus dem Jahr 1796, wonach für die Behandlung ein Arzneimittel anzuwenden ist, das in höherer Konzentration an Gesunden ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit (Ähnlichkeitsprinzip). Eine wissenschaftliche Begründung und ein Nachweis für eine pharmakologische Wirksamkeit homöopathischer Arzneien existieren nicht.