Von: luk
Bozen – Keine andere Zeit im Jahr ist emotional derart aufgeladen wie jene zu Weihnachten. Häufig mündet das Fest der Familie in Tränen und Streit. Besonders schwierig ist es, wenn die Eltern sich erst getrennt haben. Kinder- und Jugendanwältin Paula Maria Ladstätter rät zu einer vorübergehenden Streitbeilegung. Das sei das schönste Geschenk, das Eltern ihren Kindern unter den Weihnachtsbaum legen können.
Etwa eine von drei Ehen scheitert derzeit in Südtirol. Im Jahr 2015 wurden in unserem Land 634 Ehen getrennt, zusammenlebende Paare ohne Trauschein sind darin nicht erfasst. Das Landesinstitut für Statistik Astat hat errechnet, dass im vergangenen Jahr bei jeder dritten Scheidung minderjährige Kinder betroffen waren. „Diese Kinder befinden sich in einem seelischen Gefühlschaos und Ausnahmezustand“, erklärt Südtirols Kinder- und Jugendanwältin. Kinder möchten das Weihnachtsfest gerne gemeinsam mit beiden Eltern feiern. Damit einher gehe häufig die Hoffnung, dass die Eltern sich dann wieder versöhnen und die Familie unter einem Dach vereint leben könne, weiß Paula Maria Ladstätter. Weil Versöhnung aber kaum eintritt, sei es hilfreich, wenn Elternpaare sich frühzeitig absprechen: ob gemeinsam gefeiert wird, wo die Kinder die Festtage verbringen, wer welche Geschenke macht. Leider würden Eltern bei Geschenken oft in Konkurrenz zueinander treten und versuchen, sich gegenseitig zu übertrumpfen, sagt die Kinder- und Jugendanwältin. So werden Geschenke missbraucht, um das Kind stärker an sich zu binden.
“Die Kinder denken gern an die Zeit zurück, als Vater, Mutter und Geschwister noch gemeinsam gefeiert haben. Sie sollten mit den Eltern über ihre Gedanken und Gefühle reden können”, sagt Ladstätter – “auch wenn sich getrennte Eltern nur ungern über frühere Feste unterhalten”. „Kinder haben ein Recht auf schöne Erinnerungen!“, bringt sie es auf den Punkt. Trennungskinder bräuchten in der Weihnachtszeit daher besondere Zuwendung und Unterstützung.
In sehr schmerzhaften Situationen könne es sinnvoller sein, wenn Eltern in den Feiertagen eine persönliche Begegnung vermeiden: „Zu schnell kochen sonst die Emotionen hoch und entladen sich in einem heftigen Streit oder in gegenseitigen Vorwürfen“, sagt Paula Maria Ladstätter. Sie rät in solchen Fällen, Verwandte oder Freunde zu bitten, die Kinder zum Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin zu bringen und von dort wieder abzuholen. Und sie gibt zu bedenken, dass Kinder ein Recht auf beide Eltern haben. Das besage auch Artikel 9 der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen von 1989. „Kindern den Umgang mit dem anderen Elternteil zu verweigern oder das Hinbringen zu verzögern ist alles andere als fair und für die Kinder belastend“, sagt sie.
Auch in „intakten” Familien hängt der Haussegen zu Weihnachten oft schief. Die Hoffnungen seien groß und die Ansprüche hoch, erklärt die Kinder- und Jugendanwältin: „Jeder träumt von Harmonie und einem friedvollen Fest, bei dem sich alle Familienmitglieder strahlend unterm Tannenbaum versammeln.“ Die hohen Erwartungen führten zu angespannten Stimmungen, es komme zu Streitereien, Unstimmigkeiten, Enttäuschungen und Eifersucht.
Paula Maria Ladstätter rät daher allen Eltern, ihren Kindern zu Weihnachten Zeit zu schenken, sich selbst mit den Vorbereitungen nicht zu überfordern und Streitigkeiten beiseite zu legen.