Von: mk
Bozen/Wien – Familien, deren Mitglieder auf unterschiedlichen Seiten der Brennergrenze leben, haben es in der Corona-Krise nicht ganz einfach. In der jüngeren Vergangenheit ist immer wieder zu Schwierigkeiten gekommen, wenn Südtiroler nach Österreich fahren wollten, um dort ihre Verwandten zu besuchen. Sogar eine Klarstellung vonseiten des Bundeslands Tirol war erforderlich. Für Verunsicherung sorgt allerdings auch das österreichische Innenministerium selbst, wie aus dem Schreiben an eine Südtirolerin hervorgeht.
Doch der Reihe nach: Eine Südtirolerin, die ihren Wohnsitz in Innsbruck hat, freute sich auf ein Wiedersehen mit ihrer Schwester, die sie seit Beginn der Corona-Krise nicht mehr getroffen hatte. Die Schwester sollte mit ihrem Ehemann und den beiden Kindern nach Innsbruck kommen – auch, um den Geburtstag der Südtirolerin nachzufeiern.
Die Frau ist zudem die Patentante von einem der Kinder ihrer Schwester. Um Klarheit über die aktuelle Regelung zu erhalten, schickte sie eine E-Mail an das österreichische Innenministerium. Dabei versicherte die Südtirolerin, dass die Schwester eine Kopie ihres Reisepasses und ihrer Meldebestätigung bei sich führen und „keinesfalls Shoppingtouren“ unternehmen werde.
Im Antwortschreiben wurde zunächst auf die Webseite des Innenministeriums verwiesen, wo man alle nötigen Informationen nachlesen könne.
Weiter hieß es:
„Zu den besonderen familiären Gründen zählen z.B. Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten, ein Besuch der Lebenspartnerin (jede Form der Partnerschaft, auch ohne Ehe oder Eintrag) oder des Lebenspartners. Zudem besondere Anlässe wie z.B. Taufe, Geburtstag, Begräbnis oder Hochzeit. Der besonders berücksichtigungswürdige Grund im familiären Kreis muss bei der Kontrolle glaubhaft gemacht werden, beispielsweise durch die Vorlage einer Geburtsurkunde, einer Meldebestätigung oder Passkopie des Familienmitgliedes.“
Bei der Einreise bzw. Wiedereinreise nach Österreich sei daher weder ein Gesundheitszeugnis erforderlich, noch müsse man eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten, steht in dem Antwortschreiben des Ministeriums. Doch damit nicht genug:
„Ihre Schwester, Ihr Schwager und Ihr Neffe/Nichte fallen bei der Einreise unter die berücksichtigungswürdigen Gründe. Diese sind an der Grenze glaubhaft zu machen. Schlussendlich obliegt die Einschätzung für die Einreise jedoch den Grenzbeamten vor Ort.“
Genau dieser Teil ist für die Südtirolerin happig. „Somit sind also der Willkür von Grenzbeamten Tür und Tor geöffnet. Ich finde es unglaublich, dass ein Ministerium so eine Antwort gibt“, erklärt die Frau gegenüber Südtirol News.
Im Schreiben heißt es weiter, dass die angeführten Informationen den aktuellen Reisebestimmungen entsprechen. Derzeit könnten noch keine Informationen über die Maßnahmen ab dem 15.Juni und darüber hinaus gegeben werden. Eine Stellungnahme der Regierung werde folgen, diese erarbeite aktuell die Vorgehensweise für weitere Lockerungen der Einreisebestimmungen. Man bitte daher noch um etwas Geduld. Die Südtirolerin solle sich weiterhin über die angegebene Webseite informieren, diese werde laufend aktualisiert.