Von: luk
Bozen – Die Volksbank ist in drei weiteren Verfahren von Südtiroler Gerichten zur Zahlung von Schadenersatz an Aktionäre verurteilt worden. Das teilte das Aktionärskomitee Südtirol mit. Insgesamt belaufen sich die zugesprochenen Beträge auf rund 172.000 Euro.
Ein Urteil wurde vom Oberlandesgericht Bozen, zwei weitere vom Landesgericht Bozen gefällt. Die klagenden Aktionäre wurden von den Rechtsanwälten Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi vertreten. Berichterstatter am Oberlandesgericht war Hofrat Joppi, die Entscheidungen am Landesgericht ergingen unter Richter Dr. Segarizzi.
Nach Auffassung der Gerichte hat die Volksbank in den betreffenden Fällen schwerwiegend und wiederholt gegen Vorschriften des Finanzmarktrechts verstoßen, die dem Schutz der Sparer dienen. Konkret wurde festgestellt, dass Kunden illiquide Finanzinstrumente verkauft wurden, die weder ihrem Risikoprofil noch ihren Anlagezielen entsprachen.
Die festgestellten Verstöße wurden von den Richtern als besonders gravierend eingestuft. In den Urteilen wird laut Mitteilung darauf verwiesen, dass die Bank vorrangig im eigenen Interesse gehandelt habe und nicht im Interesse der Anleger, wie es Artikel 21 des Einheitlichen Finanzgesetzes vorsieht.
Nach Angaben des Aktionärskomitees sind in Bozen innerhalb kurzer Zeit inzwischen mehr als 30 Urteile gegen die Volksbank ergangen, sämtlich zugunsten von Anlegern. Diese Entscheidungen hätten spürbare Auswirkungen auf die Reputation des Instituts.
Das Aktionärskomitee Südtirol kündigte an, seine Tätigkeit zum Schutz der Sparer fortzusetzen. Präsident Walther Andreaus erklärte, man werde sich weiterhin für die Rechte der Anleger einsetzen.




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