Urteil sorgt für heftige Diskussionen

Alkoholisierter Todesfahrer zu nur fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Montag, 06. Februar 2017 | 08:15 Uhr

Rom – Ein Urteil der italienischen Justiz sorgt in ganz Italien für heftige Diskussionen. Jener Fahrer, der 21-jährige rumänische Staatsbürger Daniel Domnar, der vor drei Jahren im alkoholisierten Zustand und unter dem Einfluss von Drogen bei einem von ihm verursachten Verkehrsunfall die damals achtjährige Stella Manzi getötet hatte, wurde von einem Gericht in erster Instanz zu nur fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Twitter/StellaManzi
Twitter/StellaManzi

Der verhängnisvolle Unfall war am Stephanstag des Jahres 2013 geschehen. Der 21-Jährige war im alkoholisierten Zustand und unter dem Einfluss von Drogen mit einem Ford Ka unterwegs, als er bei einem gewagten Überholmanöver mit hoher Geschwindigkeit frontal mit einem Fiat Panda, in dem eine Mutter und vier Minderjährige – darunter die kleine Stella Manzi – gesessen waren, zusammenprallt war. Während die Mutter, die 55-jährige Giannina Calissano, und drei Minderjährige den Verkehrsunfall überlebt hatten, war die achtjährige Stella Manzi zwei Tage nach dem Unfall im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen erlegen.

Twitter/StellaManzi
Twitter/StellaManzi

Als das Gericht am 3. Februar ihr erstinstanzliches Urteil fällte, musste die Mutter darum ringen, ihre Fassung nicht zu verlieren. „Mit fehlen die Worte. Wenig, viel zu wenig. In 90 Tagen werden wir die Urteilsbegründung erfahren, aber ich verstehe nicht, warum die strafverschärfenden Umstände nicht berücksichtigt wurden“, so die bestürzte Mutter von Stella Manzi.

Giannina Calissano war davon überzeugt, dass die strafverschärfenden Umstände – der Ford Ka war gestohlen worden, der 21-Jährige war aus dem Hausarrest geflohen, er war ein Jahr flüchtig gewesen und er hatte einen tödlichen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verursacht – beim Bemessen der Haftstrafe ein hohes Gewicht haben würden. Laut der 55-Jährigen brachte das nach ihrem Empfinden viel zu milde Urteil keine Gerechtigkeit.

Twitter/StellaManzi
Twitter/StellaManzi

Zum damaligen Zeitpunkt war der Straftatbestand des Mordes im Straßenverkehr noch nicht zum Gesetz geworden, sodass gegen den Unfalllenker „nur“ wegen fahrlässiger Tötung vorgegangen werden konnte. Mehrere Leser und Kommentatoren kritisieren aber, dass auch das alte Gesetz eine Verurteilung von bis zu zehn Jahren Haft ermöglicht hätte.

Von: ka