Von: luk
Bozen – Heute hat die Regierung die Vertrauensfrage zum sogenannten „Jährlichen Markts- und Wettbewerbsgesetz“ von 2015 gestellt. Das Gesetz ist zwar schon mehrfach von der Abgeordnetenkammer und vom Senat behandelt worden, die endgültige Genehmigung hatte sich aber vor allem aus politischen Gründen lange verzögert.
Der Gesetzestext enthält verschiedene Liberalisierungs-Maßnahmen in unterschiedlichen Sektoren: er betrifft die Pensionsfonds, die Versicherungen, die Post, Energie, die Kommunikationstechnologien, die Kraftstoffproduktion, die Banken, die Verteilung von Medikamenten, die Verteilung von Naturgas und Brennstoffen, Abfall, lokale öffentliche Verkehrsmittel, Notare und vieles mehr. Den Senatoren der Autonomiegruppe ist es dabei gelungen, mehrere Verbesserungen durchzusetzen.
Eine Abänderung bezieht sich auf die Anwendung der Normen zur Funktionstrennung (sogenanntes „unbundling“) für die Kleinverteiler der Stromversorgung mit weniger als 25.000 Kunden. Ein Gesetzesdekret von 2011 schreibt ab Juli 2017 die Funktionstrennung für die Stromversorgungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe vor. Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, dürfen auch kleine Stromgesellschaften bei Verteilung und Verkauf nicht dieselbe Marke verwenden, sondern müssen diese Tätigkeiten strikt trennen. “Vor allem für kleine Betriebe, die im Alpenraum seit mehr als einem Jahrhundert für die Stromversorgung zuständig sind, hätte die vorgesehene Funktionstrennung große Probleme mit sich gebracht; zudem macht der damit verbundene große finanzielle und bürokratische Aufwand vor allem für die Stromversorger in dünn besiedelten Gebieten im Berggebiet wenig Sinn. Die von uns nun durchgesetzte Abänderung des Gesetzesdekrets garantiert nun, dass Betriebe, die weniger als 25.000 Kunden haben, die spezifischen Vorlagen zum „unbundling“ nicht erfüllen müssen und somit der damit verbundene bürokratische Aufwand vermindert wird“, freut sich Senator Hans Berger, der für die Autonomiegruppe die Stimmabgabeerklärung gehalten hat.
“Es ist uns außerdem gelungen, die Nichtigkeit der Bestpreisbindung zugunsten der großen Buchungsportale wie booking.com (sogenannte „Parity rate“), die auch auf Druck der SVP- Abgeordneten und HGV von der Abgeordnetenkammer in den Gesetzentwurf eingefügt worden war, trotz großer Widerstände, auch in der Mehrheit, hier im Senat zu halten. Die Buchungsportale, die noch dazu in Italien keine Steuern zahlen, haben ihre Marktposition häufig missbraucht, indem sie den Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Zimmervermietern eine hohe Provision aufzwingen und sogar die Preisbildung durch eine „Bestpreis“ – Klausel beeinflussen. In den Vertragsbedingungen gefangen sehen sich deshalb viele Betriebe gezwungen, Provisionen und Stornierungsmöglichkeiten im Endpreis zu akzeptieren. Mit der durchgesetzten Änderung wollen wir einen freien Markt ermöglichen, in dem die Beherbergungsbetriebe die Preise frei nach den herkömmlichen Marktregeln festlegen können”, so die Senatoren Berger, Zeller und Palermo.
Ein anderer Vorschlag der Autonomiegruppe bezüglich der Mietwagen ohne Fahrer mit mehr als 9 Plätzen wurde ebenfalls angenommen. Momentan ist es für Unternehmen möglich, einen Mietwagen ohne Fahrer auszuleihen, um damit Waren in ein anderes EU- Land zu transportieren. Dazu müssen sowohl die Vermieterfirma, als auch die Firma, die den Wagen mietet im nationalen Register für Transportunternehmen verzeichnet sein. Der Änderungsantrag weitet diese Möglichkeit, einen Mietwagen ohne Fahrer auszuleihen, auch auf Kleinbusse die sich für den Personentransport eignen, aus.
Außerdem konnte erreicht werden, dass öffentliche Gastbetriebe und Schutzhütten in Zukunft die gelagerte Menge von Alkohol , nicht mehr dem zuständigen Zollamt melden müssen. Bisher galt eine Meldepflicht für Alkoholmengen von mehr als 300 Litern.
„Wir konnten bei diesem Gesetz die meisten unserer Vorschläge durchbringen, und sind also insgesamt zufrieden. Die Zweisprachigkeitspflicht für Notare, die aufgrund des vorliegenden Gesetzes in Südtirol tätig werden können, auch wenn sie dort nicht ihren Sitz haben, wird über eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut sichergestellt, die bereits von der 6-er-Kommission genehmigt wurde und das positive Gutachten der zuständigen Ministerien erhalten hat, womit sie nun vom Ministerrat behandelt werden kann”, erklären Karl Zeller und Francesco Palermo und Hans Berger.