Eheliche Untreue im Ansteigen – freizügiges Chatten kann teuer zu stehen kommen

Eherechtler warnt: “Achtung bei zu vielen Herzchen im Chat”

Mittwoch, 27. Februar 2019 | 08:13 Uhr

Rom – Um die eheliche Treue der Italiener ist es immer schlechter bestellt. Allerdings nimmt der Ehebruch im Gegensatz zu früher meist nicht am Arbeitsplatz seinen Anfang. „Dank“ der sozialen Netzwerke und einschlägiger Kontaktseiten im Internet ist es für Ehebrüchige seit einigen Jahren viel leichter, ein „Auswärtsspiel“ anzubahnen. Der Präsident der italienischen Eherechtler, Gian Ettore Gassani, warnt aber vor leichtsinnigen Abenteuern im Internet: Bereits mit vielen Herzchen garnierte Chats mit eindeutigen Fotos, Botschaften und Angeboten können im Falle einer gerichtlichen Scheidung genügen, um sich eine gesalzene Rechnung einzuhandeln.

Aufgrund der täglichen Arbeit in seiner Rechtskanzlei hegt Gian Ettore Gassani, Präsident der Ami(Associazione avvocati matrimonialisti italiani, Vereinigung der italienischen Eherechtler, Anmerkung der Redaktion) keine Zweifel. „Die Hälfte der Seitensprünge werden im Netz begangen“, so Gian Ettore Gassani.

Twitter/infedeltà

In den Trennungs- und Scheidungsverfahren nimmt die Hälfte der außerehelichen Verhältnisse ihren Ausgang im Internet. Aufgrund der sozialen Netzwerke sowie der einschlägigen Kontaktbörsen sind die Fälle „virtueller Untreue“ sehr stark im Anstieg begriffen. „Dank“ der neuen digitalen Möglichkeiten ist es für Ehebrüchige seit einigen Jahren viel leichter, ein „Auswärtsspiel“ anzubahnen. Die sogenannte „technologisch unterstützte Untreue“ kann zwar am Anfang rein „virtuell“ sein, später aber sehr reale und physische Formen annehmen. Wie eine Untersuchung der Trennungs- und Scheidungsverfahren zeigt, haben die „technologisch unterstützten Seitensprünge“ längst die Techtelmechtel in den Büros oder sonst an den Arbeitsplätzen abgelöst.

„In den letzten Jahren verzeichnen wir einen beachtlichen Anstieg der Verfahren wegen ‚virtueller ehelicher Untreue‘. Bei diesen Verfahren, die heute rund 30 Prozent der Trennungs- und Scheidungsprozesse ausmachen, werden von den Rechtsanwälten Auszüge aus Chatverläufen, die Liebesbotschaften, Nacktfotos oder eine Fülle verschiedener Herzchen beinhalten, vorgelegt. Man muss dabei aufpassen, den Computer oder das Smartphone unbeaufsichtigt zu lassen oder Chatverläufe auszudrucken. Mithilfe eines vom eigenen Anwalt eingereichten Rekurses könnte der Ehepartner die Chatverläufe dem Gericht vorlegen, was für den untreuen Partner großes Ungemach bedeutet“, so der Präsident der italienischen Eherechtler.

Twitter/infedeltà

Mittlerweile betrügen Männer und Frauen mit großer Leichtigkeit, wobei immer dieselben digitalen Techniken benutzt werden. Allerdings kann bereits ein virtueller Flirt oder ein in einem Chat stattfindendes Liebeswerben – auch wenn es nicht zum physischen Sex kommt – sowohl im Falle einer Schuldzuweisung bei einer Trennung als auch im Falle einer Schadenersatzklage wegen ehelicher Untreue teuer zu stehen kommen.

„Die Richter sind in jedem Einzelfall dazu aufgefordert, den Inhalt der Nachrichten im Chat zu überprüfen, um genau bewerten zu können, wo die Liebeswürdigkeit endet und das Liebeswerben im eigentlichen Sinne beginnt. Aus diesem Grund ist bei anstößigen Komplimenten, die der virtuellen Liebhaberin oder dem virtuellen Liebhaber gemacht werden, sehr aufzupassen. Aufzupassen ist auch beim beständigen Posten von Herzchen, die den Richter von der Existenz einer außerehelichen Beziehung überzeugen könnten“, warnt Gian Ettore Gassani.

Twitter/infedeltà

Gian Ettore Gassani zeichnet ein buntes Bild der „technologisch unterstützten Untreue“ im Stiefelstaat und weist als sachkundiger Präsident der italienischen Eherechtler auf das Minenfeld, in das sich die „digitalen Ehebrecher“ begeben, hin. Entgegen der landläufigen Meinung muss es also nicht einmal zum klassischen Seitensprung im fremden Bett kommen, um im schlimmsten Fall zu Schadenersatzforderungen oder gar zum Auszug aus der ehelichen Wohnung verurteilt zu werden.

 

Von: ka