Anklage wegen fahrlässiger Tötung archiviert – Rückgabe der Pistole verfügt – VIDEO

Einbrecher überrascht und erschossen: Es war Notwehr

Mittwoch, 13. Dezember 2017 | 07:12 Uhr

Vaprio d’Adda/Lombardei – Am Montag wurde die Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 67-Jährigen, der vor zwei Jahren einen Einbrecher in der Wohnung überrascht und kurz darauf erschossen hatte, vom Voruntersuchungsrichter von Mailand archiviert. Die Richterin befand, dass der Pistolenschütze in Notwehr gehandelt hatte. Zudem verfügte sie die Rückgabe der Waffe an den Mann. Der Fall hatte vor zwei Jahren für heftige politische Polemiken gesorgt, nicht zuletzt, weil der 67-Jährige später für Forza Italia bei den Gemeinderatswahlen von Mailand kandidiert hatte.

Twitter/Vaprio d’Adda

Es war der 20. Oktober 2015, als der 67-jährige Pensionist Francesco Sicignano in seiner Wohnung verdächtige Geräusche hörte. Als er nachsah, traf er in der Küche auf einen ihm unbekannten Mann, dem 22-jährigen Albaner Gjergi Gjonj, der offensichtlich in sein Haus eingebrochen war und nun im Inneren nach Wertgegenständen zu suchen schien.

„Ich sah den Umriss eines Mannes in der Küche und schrie ihn an, was er denn dort mache. Anstatt zu flüchten, ging er drohend auf mich zu. Als er ungefähr zweieinhalb Meter von mir entfernt war, hatte ich Angst, angegriffen zu werden, und schoss“, so die später von Francesco Sicignano zu Protokoll gegebene Aussage zum Tathergang. Schwer getroffen schleppte sich Gjergi Gjonj, der in seiner Hand nur eine Taschenlampe hielt, noch aus der Wohnung und brach dann auf der Außenstiege leblos zusammen.

Im ersten Moment vermuteten auch die Ermittler, dass der tödliche Schuss nicht in der Küche abgegeben worden war, aber spätere Untersuchungen bestätigten die Version des 67-Jährigen, dass der Einbrecher im Haus und nicht – wie vom Anwalt der Eltern des 22-jährigen Albaners als Möglichkeit in Betracht gezogen – auf der Steige erschossen worden war.

Entscheidend war dabei die Expertise des Gerichtsmediziners. Er fand heraus, dass die aus der Waffe des 67-Jährigen abgefeuerte Pistolenkugel das Herz des Einbrechers nur gestreift und den Körper durchdrungen hatte, ohne das Organ direkt zu treffen. Das Blut war dabei vom Herzbeutel aufgehalten worden, was die fehlenden Blutspuren in der Küche erklärt hätte. Zugleich ermöglichte der nicht augenblicklich tödliche Treffer, dem 22-Jährigen noch aus der Wohnung zu fliehen. Die Eltern von Gjergi Gjonj ließen dies aber nicht gelten und forderten über ihren Anwalt weitere Untersuchungen.

Twitter/Vaprio d’Adda

Voruntersuchungsrichterin Teresa De Pascale wies aber solche Vorhaben zurück und verfügte im Hinblick aller bisher von der Staatsanwaltschaft von Mailand getätigten minutiösen Untersuchungen die Archivierung des Falles. Das hatte zur Folge, dass die bei der Eröffnung des Verfahrens gegen Francesco Sicignano gemachte Anschuldigung wegen fahrlässiger Tötung endgültig wegfiel. Francesco Sicignano hatte in Notwehr gehandelt, so das Urteil der Richterin. Zudem verfügte sie die Rückgabe der Pistole an den 67-Jährigen.

Der Fall hatte bereits vor zwei Jahren für heftige politische Polemiken gesorgt. Das nicht zuletzt deshalb, weil der 67-Jährige später bei den Gemeinderatswahlen von Mailand für Forza Italia – allerdings ohne Erfolg – in den Ring gestiegen war. Auch die Verfügung der Richterin wird nicht ganz ohne Rauschen im Blätterwald bleiben.

Von: ka