Dank neuem Gesetz konnte er fristlos entlassen werden

Erster „Schlaumeier der Stempelkarte“ verliert Arbeitsplatz

Montag, 16. Januar 2017 | 08:24 Uhr

Rom – Dank eines neuen Gesetzes – http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2016/06/28/16G00127/sg – das die Verschärfung der Disziplinarmaßnahmen gegenüber den Dienst „schwänzenden“ Arbeitnehmern vorsieht, konnte nun der erste sogenannte „Schlaumeier der Stempelkarte“ fristlos gekündigt werden. Das neue – besser als Legge Madia(116/2016) bekannte – Gesetz trat im Juli letzten Jahres in Kraft.

Die Geschichte des Schlaumeiers begann im August. Ein 54-jähriger Angestellter der Universitätsklinik Umberto I in Rom wurde ausgerechnet von seinem Abteilungsleiter dabei beobachtet, wie er seinen Wagen startete und wegfuhr. Dies kam dem Abteilungschef sehr verdächtig vor, sodass er sich sogleich entschloss, in der digital erfassten Anwesenheitskontrolle nach dem Rechten zu sehen. Laut dem System hätte der mit den Anfangsbuchstaben M.M. identifizierte Angestellte an seinem Arbeitsplatz sein müssen. In Wirklichkeit aber hatte M.M. einfach nur seine Stempelkarte durch den Kartenleser gezogen und daraufhin seinen Arbeitsplatz verlassen. Nachdem sich der Abteilungsleiter vergewissert hatte, dass der Arbeitnehmer für diesen Tag weder um einen Urlaubstag, noch um einen Zeitausgleich oder um eine sonstige Genehmigung, den Arbeitsplatz kurzzeitig verlassen zu dürfen, angesucht hatte, suchte er zusammen mit anderen Mitarbeitern mehrmals das Büro des Mannes auf. Er fand es aber immer zugesperrt vor, wobei selbst nach lautstarken Rufen und Schlagen an die Tür nicht geöffnet wurde. Wie erst später bekannt wurde, war der „Schwänzer“ erst am Abend wieder zu seinem „Arbeitsplatz“ zurückgekehrt, um seine Karte – diesmal in die Gegenrichtung – durch das Lesegerät zu ziehen.

Twitter/cartellino
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Offiziell und laut Anwesenheitskontrolle hätte aber der Angestellte über acht Stunden in Dienst im Büro und am Ticketschalter anwesend sein sollen. In Wirklichkeit war M.M. nie an seiner Dienststelle anzutreffen und unauffindbar. Dieser schier unglaubliche Fall von „Arbeitsschwänzerei“ wiederholte sich auch an den beiden darauffolgenden Tagen.

Am 5. September leiteten der Chef der Abteilung und die Universität ein Disziplinarverfahren ein. M.M. versuchte sich, mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Er behauptete zuerst, dass er seinen Arbeitsplatz nur kurzzeitig verlassen hätte, um sein schlecht geparktes Auto zu verstellen. Daraufhin sei er immer anwesend gewesen. Er hätte sich nur ins Büro eingesperrt und einen Kopfhörer aufgesetzt, damit er sich besser auf die Arbeit konzentrieren könne. Später erklärte er, dass er wegen der Einnahme besonderer Medikamente mehrmals am Tag gezwungen war, die Toilette aufzusuchen. Er sei aber ansonsten immer anwesend gewesen und hätte seine gesamte Arbeit erledigt. Beide Behauptungen hielten aber den Zeugenaussagen mehrerer seiner Kollegen nicht stand, sodass das Verfahren seinen Lauf nahm.

Am 16. September übergab der Abteilungsleiter alle Akten der Staatsanwaltschaft und dem Rechnungshof. Am 9. November hingegen wurde nach Abschluss des Disziplinarverfahrens vonseiten der Universität M.M. die sofortige fristlose Entlassung ohne Vorankündigung nach neuem Gesetz mitgeteilt. M.M. versuchte zwar noch die Maßnahme der Universität La Sapienza vor Gericht anzufechten, aber dieses entschied endgültig, dass der Arbeitgeber korrekt gehandelt habe und daher die Entlassung rechtmäßig sei.

Twitter/marianna madia
Twitter/marianna madia

So kam sein unglaubliches Verhalten, M.M. teuer zu stehen.

 

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Von: ka