Hohe Geldstrafe für diese Aktion in den Uffizien

Hohe Strafe für Klimaaktivist nach Klebe-Aktion in Uffizien

Montag, 19. Februar 2024 | 10:41 Uhr

Ein Aktivist der militanten Klimaschutz-Gruppe “Ultima Generazione” (“Letzte Generation”) ist von einem Richter in Florenz zur Zahlung einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Dies berichteten italienische Medien. Aus Protest gegen die internationale Klimapolitik hatte der Aktivist mit einem Freund die Scheibe vor einem der bekanntesten Gemälde des italienischen Malers Sandro Botticelli (1445-1510) beklebt: die “Geburt der Venus”.

Die beiden Männer pappten am Dienstag in den Uffizien in Florenz mit Klebestreifen mehrere Fotografien von Überschwemmungen auf die Scheibe, die das Gemälde schützt, wie die Polizei mitteilte. Dazu hielten sie ein Plakat in die Höhe, mit dem sie einen Sonderfonds von 20 Milliarden Euro zur Beseitigung von Klimaschäden verlangten. Das Bild wurde nach ersten Erkenntnissen nicht beschädigt. Die Polizei nahm die beiden Männer in Gewahrsam.

Der Protest in dem viel besuchten Museum reiht sich ein in eine ganze Reihe von Aktionen gegen bekannte Kunstwerke in verschiedenen Ländern. In den vergangenen Jahren hatten Aktivisten von Klimaschutzbewegungen auch in Italien verschiedene Sehenswürdigkeiten zum Ziel genommen. Dazu gehörten beispielsweise der Markusdom in Venedig oder der Trevi-Brunnen in Rom. Bleibende Schäden gab es keine.

In Italien ist seit Oktober 2022 eine Koalition aus drei Rechtsparteien an der Regierung. Das Parlament in Rom hat im vergangenen Monat ein Gesetz verabschiedet, wonach militante Klimaschützer zur Zahlung von bis zu 60.000 Euro verurteilt werden können, wenn sie Sehenswürdigkeiten verunstalten. Inzwischen ist es auch in Kraft.

Von: apa

Kommentare
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Paladin
Paladin
Universalgelehrter
2 Monate 8 Tage

Das wurde auch Zeit. Diese Klimaterroristen im Sinne der Staatsverschuldung und der “beni culturali” bitte weiterhin kräftig zur Kasse bitten. Ihre Aktionen haben somit zumindest ein Gutes, die Strafen die sie zahlen fließen zurück in die Kultur, die sie verunstalten, bzw. deren Beschädigung sie in Kauf nehmen.

@
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Universalgelehrter
2 Monate 8 Tage

@Paladin
Was da “im Sinne der Staatsverschuldung” sein soll, erschließt sich mir nicht. Zudem dürfte der Angeklagte bei einem zu erwartenden Rekurs mit einem gewieften Anwalt wohl nur für Erregung öffentlichen Ärgernis verurteilt werden, denn er hat ja nicht das Kunstwerk an sich, sondern nur eine später angebrachte profane Glasscheibe verunstaltet.

Staenkerer
2 Monate 8 Tage

@@ egal wos zum schluß, dank eines gewiftn onwolds außerkimmt, wenigstens müaßn sich de “kleisterhelden an onwolt suachn und des prozedre eines prozesses durchziechn und bis zum schluß bongen ob se zohln müaßn oder nit und wenn schun wieviel!urbrigens kennen des lei reiche leit sein de nit orbeitn brauchn und geld genua hobn de strofn zu reskiern,
oder orbeitsverweigerer de zwit genua hobn, aus kostn onderer lebn und sich oans lochn weil se als “habenix” de strofe eh nie zohln!
sicher isch, es seins diletanten de moanen mit hoss schürn ändert man es klima!

Paladin
Paladin
Universalgelehrter
2 Monate 7 Tage

@@ Die “Staatverschuldung” war ein Seitenhieb auf einen anderen Kommentar in einem anderen Artikel. Ich hoffe ernsthaft das der Rekurs scheitert und ein Exempel statuiert wird. Wer Kultur nicht respektiert hat keine Argumente.

info
info
Universalgelehrter
2 Monate 8 Tage

So ein undemokratischer Schmarren. 20000 für das Bekleben einer Glasscheibe sind derart unverhältnismäßig, dass es eindeutig nur darum geht, unliebsame Stimmen zum Schweigen zu bringen. Wer da applaudiert, beteiligt sich daran, das Recht auf Meinungsäußerung und Kundgebung zu Grabe zu tragen.

user6
user6
Tratscher
2 Monate 8 Tage

@info, die haben nirgends etwas hinzukleben oder zu übermalen. das muss einmal klar sein, denn vielen leuten passt dies uns jenes nicht und wenn da jeder glaubt sich irgendwo ausleben zu können dann gute nacht

Anonym_lol
Anonym_lol
Grünschnabel
2 Monate 8 Tage

Wenn’s um ein Thema ginge, welches dir wichtig ist wär’s sicher okay

Staenkerer
2 Monate 8 Tage

seit wenn zählt beschädigung, oder versuch einer beschädigung ollgemeinen gutes oder privatgutes zur meinungsfreiheit?

Staenkerer
2 Monate 8 Tage

@Anonym_lol do geats nit darum unter welchn deckmantele de aktivisten fremdes gut oder ollgemeingut bemoln, beklebn, beschmiern, oder des recht de stroßnbzu nutzn lahm legen! do geats darum das man, wenn de taten olle ungstroft durchgien, sich bold jeder der mist baun will, sich lei zu sn “aktivistenhaufn” zommrottn konn, irgend an “guten zweck” zur ausrede nemmen konn und unter de dekmantele no, gleich ungstroft, viel mehr schadne mochn kennen!
und sem konn no niemand mehr eppas sogn, denn de verweißn nor, zurecht, sofort auf de ungstroftn schondtoten der klimaaktivisten!

Brixbrix
Brixbrix
Superredner
2 Monate 8 Tage

richtig so , die strofn für klimakleber sollat nou viiiiel viiiiiel heachr sein

Sosonadann
Sosonadann
Superredner
2 Monate 8 Tage

@Brixbrix Gelten die viiiiel viiiiel höheren Strafen dann auch, wenn andere in ähnlicher Form Straßen blockieren?

Staenkerer
2 Monate 8 Tage

@Sosonadann jo! denn stroßn sein eigentums eines jeden steuerzohlers und es ghearat a umleitung zu mochn das se aunbeachtet dort klebn kennen bis regn, hitze, schnee oder kälte den kleber aufweicht, des als erststrofe und nor, wenn es sie nimmer pickn vor gericht stelln wegen erzwingen einer umleitung!

Sosonadann
Sosonadann
Superredner
2 Monate 7 Tage

@Staenkerer Dann ist ja gut. Ich hatte in den letzten Wochen nämlich den Eindruck, es wird unterschiedlich bewertet, wer, womit und wofür eine Straße blockiert wird.

oldenauer
oldenauer
Superredner
2 Monate 8 Tage

Eine 0 oder 2 zu wenig

der echte Aaron
der echte Aaron
Universalgelehrter
2 Monate 8 Tage

richtig so…..

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