Von: mk
Rom – Auf Betreiben von Bürgerinitiativen und mehreren Anwälten haben die Gerichte von Messina, Turin, Perugia, Genua und Triest das Verfassungsgericht mit einer Überprüfung des Wahlgesetzes Italicum betraut. Nun steht eine Entscheidung.
Im Wesentlichen umfasst das Urteil Folgendes: Keine Stichwahl mehr, doch der Mehrheitsbonus bleibt. Das Italicum, das seit Juli 2016 in Kraft ist, sah einen Mehrheitsbonus für jene Partei vor, die die Hürde von 40 Prozent überspringt. Während die Anwälte der Komitees eine Untergrabung der Demokratie befürchteten, ist nach Ansicht des Verfassungsgerichts ein Mehrheitsbonus rechtens.
Das Italicum sah allerdings auch eine Stichwahl zwischen den zwei stärksten Parteien vor, falls keine von beiden 40 Prozent der Wählerstimmen zusammenbekommt. Diese Stichwahl fällt nun weg, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa. Konkret bedeutet das, dass der Mehrheitsbonus kaum Anwendung finden wird.
Zudem darf ein Listenführer, der in mehreren Wahlkreisen gewählt wurde, nicht mehr seinen Wahlkreis nach eigenem Gutdünken aussuchen, sondern das Los entscheidet. Ausgenommen ist der Wahlkreis, in denen ein Kandidat in der vergangenen Periode ansässig war.
Problematisch ist das Italicum auch deshalb, weil es nur für die Abgeordnetenkammer, nicht aber für den Senat gilt. Trotzdem könnten laut Verfassungsgericht in Italien auch sofort Neuwahlen stattfinden, wenn diese Änderungen berücksichtigt werden.