Mann zu Unterhaltszahlungen an seine Exfrau und seine drei Kinder verurteilt

Kassationsgerichtshof: SMS sind Beweis für eheliche Untreue

Mittwoch, 08. März 2017 | 06:57 Uhr

Rom/Mailand – Ein aufsehenerregendes Urteil des römischen Höchstgerichts lässt die italienische Öffentlichkeit aufhorchen. Der Kassationsgerichtshof bestätigte das Urteil des Berufungsgerichtes ein Paar aus Mailand betreffend und entschied, dass SMS mit verräterischem Inhalt sozusagen als „rauchender Colt“ gelten und somit vollkommen ausreichen, um die eheliche Untreue des Partners zu beweisen. Die Ehefrau hatte die unmissverständlichen SMS auf dem Handy ihres Mannes entdeckt, der nun endgültig dazu verurteilt wurde, für seine Exfrau und die drei Kinder Unterhalt zu zahlen.

Twitter/infedeltà
Twitter/infedeltà

Laut der Meinung der Höchstrichter sind SMS mit eindeutigem Inhalt mehr als ausreichend um eine Trennung mit Schuldzuweisung an den Ehepartner, der die Pflicht zur ehelichen Treue verletzt hatte, zu unterstützen. Mit dem Urteilsspruch Nummer 5510 des Jahres 2017, welcher am Montag hinterlegt wurde, bestätigte der römische Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts von Mailand, das den Mann bereits im Juli 2014 verurteilt hatte.

Twitter/infedeltà
Twitter/infedeltà

Das Urteil betrifft ein Ehepaar der „besseren Gesellschaft“ von Mailand und deren drei Kinder, von denen zwei noch minderjährig sind. Das Paar hatte nach einer überwundenen Ehekrise und der Geburt der dritten Tochter 2002 noch einmal zusammengefunden, aber fünf Jahre später, im Jahr 2007, hatte die Ehefrau mittels mehrerer SMS auf dem Handy ihres Mannes herausgefunden, dass ihr Ehepartner sie betrog und eine Liebhaberin hatte.
Die Richter begründeten die Schuldzuweisung mit der Verletzung der Pflicht zur ehelichen Treue, welche aufgrund der im November 2007 auf dem Handy von Enrico C. eingetroffenen und von seiner damaligen Frau Fabrizia V. „aufmerksam“ gelesenen Nachrichten amourösen Inhalts, bewiesen worden war. Ohne Erfolg versuchte der Ehebrecher zu behaupten, dass die Ehe zwischen ihm und seiner Frau bereits seit Jahren auf wackeligen Beinen gestanden hätte und dass die Entdeckung seines außerehelichen Verhältnisses durch die Frau die bestehende Ehekrise nur weiter verschärft hätte.

Twitter/infedeltà
Twitter/infedeltà

Der Kassationsgerichtshof ließ aber die Entschuldigung nicht gelten und erinnerte Enrico C. daran, dass bereits 2002 eine Wiederversöhnung stattgefunden hatte und dass es gerade die Entdeckung der Untreue ihres Mannes durch Fabrizia V. gewesen sei, die die seit der Geburt des dritten Kindes 2002 wiedergefundene Einheit des Paares zerbrochen hätte.

Twitter/cassazione
Twitter/cassazione

Das Urteil des Berufungsgerichts bestätigend entschieden die römischen Richter daher, dass Enrico C. seiner Exfrau Fabrizia V. monatlich als Unterhalt 2.000 Euro und für die drei Kinder jeden Monat weitere 3.000 Euro überweisen muss. Wegen der Uneinigkeit zwischen den Eltern, wurden die zwei minderjährigen Kinder der Gemeinde Mailand mit Wohnsitz bei der Mutter anvertraut.

Laut übereinstimmender Meinung mehrerer Rechtsexperten hat dieses Urteil des höchsten italienischen Gerichts weitreichende Folgen. Auch wenn es in diesem Urteil „nur“ um mehrere SMS ging, ist ziemlich sicher, dass mit Hinweis auf dieses Urteil auch schriftliche und unzweideutige Einträge in sozialen Netzwerken wie WhatsApp, Facebook und Twitter zukünftig als Beweis für eheliche Untreue gelten, was im Falle einer Scheidung weitreichende Folgen für die Rechte und Brieftasche des untreuen Expartners hat. Also aufgepasst!

Von: ka