47-jähriger Nigerianer zu zwei Jahren Haft verurteilt

Keine edlen Absichten: Bräutigam verschwindet nach der Hochzeit

Freitag, 13. September 2019 | 08:22 Uhr

Ivrea – Das Gericht der piemontesischen Kleinstadt Ivrea musste sich Anfang September mit einer wahrlich filmreifen Geschichte beschäftigen. Hauptdarsteller der Hochzeit und der „Ehe“, die fast fünf Jahre später zu einem gerichtlichen Nachspiel führte, sind ein heute 47-jähriger Nigerianer und eine um ein Jahr jüngere Frau aus Turin. Die beiden waren nur fünf Monate nach dem ersten Kennenlernen am 28. Oktober des Jahres 2014 den Bund der Ehe eingegangen. Allerdings war der Nigerianer, der mit der Ehe einen geregelten Aufenthaltsstatus und sogar die Gütergemeinschaft mit der Turinerin erhalten hatte, kurz nach der Hochzeit spurlos verschwunden. Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass der Bräutigam nie edle Absichten gehegt hatte, und verurteilte den nigerianischen Staatsbürger zu zwei Jahren Haft und zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.

Die Geschichte der zutiefst einseitigen Ehe hatte im Frühling des Jahres 2014 ihren Anfang genommen, als ein damals 42-jähriger Nigerianer eine um ein Jahr jüngere Italienerin aus Turin kennengelernt hatte. Offenbar war die 41-Jährige, die unter anderem an einer Persönlichkeitsstörung leidet, von ihrem zukünftigen Mann dermaßen angetan gewesen, dass sie nur fünf Monate später – am 28. Oktober des gleichen Jahres – in Settimo Torinese mit dem Ausländer den Bund der Ehe geschlossen hatte.

Allerdings hatte die Frau nicht zuletzt aufgrund ihrer Störung damals nicht geahnt, dass der heute 47-Jährige wohl nie edle Absichten gehegt hatte. Es war ihm vermutlich nur darum gegangen, dank der Heirat mit einer Italienerin einen geregelten Aufenthaltsstatus zu erlangen. Zudem war es ihm gelungen, die Braut zur Gütergemeinschaft zu überreden. Einmal seine Ziele erreicht, war der nigerianische Staatsbürger kurz nach dem Jawort spurlos verschwunden.

APA/APA (dpa)/Andreas Lander – Symbolbild

Aber fast fünf Jahre später führte die „Ehe“, die nie eine gewesen war, in Ivrea zu einem gerichtlichen Nachspiel. Nachdem die heute 46-jährige Frau ihren „Partner“ angezeigt hatte, verlangte sie vom Richter die Annullierung der Ehe. Das Gericht gab der Frau vollumfänglich recht und sah es als erwiesen an, dass aus Sicht des Bräutigams der wohl einzige Zweck der Ehe die Erschleichung von Vorteilen gewesen war. Wie nicht anders zu erwarten, annullierte der Richter die Heirat. Der 47-jährige Nigerianer wurde wegen Hintergehung einer arglosen Person zu zwei Jahren Haft verurteilt. In Erwartung, dass ein Zivilgericht den genauen Betrag des Schadenersatzes festlegt, verfügte das Gericht, dass an das Opfer weitere 1.000 Euro zu zahlen sind.

Das Urteil von Ivrea wurde unter den Lesern und Kommentatoren begrüßt. Anstatt aber nach fünf Jahren „Ehe“ ein gerechtes Urteil zu fällen – so viele Stimmen – wäre es besser, wenn verdächtige Eheaufgebote von den Behörden genauer unter die Lupe genommen würden. Bei einigen transnationalen Ehen sei es einfach offensichtlich, dass einer der beiden Partner sich nur geldwerte Vorteile, einen geregelten Aufenthaltsstatus oder gar eine EU-Staatsbürgerschaft erschleichen wolle.

Von: ka