V. P. verlangt Gerechtigkeit – G.P. muss sich vor Gericht verantworten

Lebenslüge: Untreue Ehefrau wollte ihrem Mann Kuckuckskind unterjubeln

Montag, 16. September 2019 | 08:00 Uhr

Caserta – Eine aufgeflogene Lebenslüge wird einer untreuen Ehefrau aus Caserta nun zum Verhängnis. Die Frau hatte vor, den Sohn ihres Liebhabers ihrem Ehemann unterzujubeln. Als ihr Lover, nachdem er in einem ersten Moment seine schwangere Liebhaberin stehengelassen hatte, von Gewissensbissen geplagt sein Kind sehen wollte, flog die Lüge auf. Nun muss sich die inzwischen geschiedene Frau wegen Verfälschung des Personenstandes eines Neugeborenen und Verletzung der Beistandspflichten gegenüber der Familie vor Gericht verantworten. Dabei riskiert sie eine mehrjährige Haftstrafe.

Lügen haben kurze Beine, so ein altes Sprichwort. Dass eine Lebenslüge dabei ganz besonders kurze Beine hat, muss zu ihrem Leidwesen nun G.P. – eine untreue Ehefrau aus Caserta – erfahren. Der Voruntersuchungsrichter Coppola des Gerichts Napoli Nord, beschloss unlängst, G.P. wegen Verfälschung des Personenstandes eines Neugeborenen und Verletzung der Beistandspflichten gegenüber der Familie anzuklagen, um gegen sie später das Hauptverfahren eröffnen zu können.

Twitter/infedeltà

Die Geschichte begann im fernen Juli des Jahres 2017, als ein Bub das Licht der Welt erblickte. Der Ehemann von G.P., V.P., freute sich irrsinnig auf seine vermeintliche Vaterschaft und erkannte das Kind sofort als seines an. Was er nicht wusste, war, dass der Bub eigentlich der Sohn des Liebhabers seiner Frau war, mit dem sie seit geraumer Zeit eine „Parallelbeziehung“ führte. Der Lover von G.P., der selbst verheiratet ist, wollte vom Kind zunächst nichts wissen und hatte, nachdem er erfahren hatte, dass sie von ihm schwanger war, die außereheliche Beziehung zu G.P. beendet. Da sie sich sicher war, dass ihr treuer Ehemann ihr während und nach der Schwangerschaft beistehen würde, beschloss die untreue Ehefrau nicht zuletzt auch aus ökonomischen Gründen, ihrem Mann den Buben – sozusagen als Kuckuckskind – unterzujubeln. Als der überglückliche „Vater“ die Vaterschaft „seines“ Kindes anerkannte, schien der Plan von G.P. aufzugehen und dem Glück der kleinen, allerdings mit einer Lebenslüge behafteten Familie nichts mehr im Wege zu stehen.

Twitter/infedeltà

Es kam aber ganz anders. Die untreue Ehefrau rechnete nicht mehr mit ihrem längst vergessenen Liebhaber. Als dieser von Gewissensbissen geplagt sein Kind sehen wollte, flog sechs Monate später – im Dezember 2017 – die Lebenslüge der untreuen Ehefrau auf. Ein DNA-Test bestätigte später die natürliche Vaterschaft des Liebhabers. In der Folge zerbrach das vermeintliche Familienglück. Der auf hinterhältigste Weise betrogene Ehemann reichte die Scheidung ein. Mit einem ersten Richterspruch erreichte V.P. auch die Aberkennung der Vaterschaft des Buben.

Zulasten von G.P. wurde hingegen im Dezember 2018 ein strafrechtliches Verfahren eröffnet. Nach eingehenden Ermittlungen verfügte der Voruntersuchungsrichter des Gerichts Napoli Nord, Coppola, G.P. wegen Verfälschung des Personenstandes eines Neugeborenen und Verletzung der Beistandspflichten gegenüber der Familie – es handelt sich um die Artikel 567 und 570 des italienischen Strafgesetzbuches – anzuklagen. Damit gilt die Eröffnung des Hauptverfahrens als sicher. Im Strafprozess riskiert G.P., zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt zu werden. V.P. verlangt Gerechtigkeit und wird sie wohl auch bekommen.

Die Geschichte aus Caserta, die, wenn sie nicht so ernst wäre, gewisse Züge einer Komödie nicht entbehren würde, sorgt weit über die kampanische Kleinstadt hinaus für Aufsehen. Viele Leser und Kommentatoren freuen sich einerseits darüber, dass G.P.s Lebenslüge aufgeflogen ist. Andererseits stimmt sie nachdenklich, dass die Wahrheit nur wegen der Gewissensbisse des wahren Vaters ans Licht kam.

Diese Stimmen können mit einer Frage zusammengefasst werden: Wie viele Kuckuckskinder bleiben für immer unentdeckt, weil beide Hauptverantwortlichen eisern bis ins Grab schweigen?

 

Von: ka