Soll der Verlobungsring zurückgeben werden?

„Liebe Ex, gib mir den Ring zurück“

Freitag, 12. April 2019 | 07:57 Uhr

Rom – Die Frage, ob die Frau im Falle des Endes der Beziehung ihren Verlobungsring zurückgeben soll, scheidet die Geister. Das Für und Wider der Rückgabe des Verlobungsringes führte in den sozialen Netzwerken zu einer wahren Flut von Kommentaren. Eine Expertin für Anstandsregeln und gute Manieren meinte, dass es elegant und würdevoll sei, wenn sie den Ring von sich aus zurückgebe. Das italienische Gesetz hingegen lässt keinen Zweifel offen. Verlangt der Mann von seiner ehemaligen Verlobten den Verlobungsring zurück, muss sie ihn zurückgeben.

„Ein Freund von mir und seine Verlobte haben sich getrennt und er hat von ihr den Verlobungsring, den er ihr vor sechs Monaten geschenkt hatte, zurückverlangt. Für mich hat er einen Fehler gemacht. Und für euch?“, so die Frage, die vom bekannten italienischen Moderator der Fernsehsendung „Quarto Grado“, Gianluigi Nuzzi, auf Facebook gestellt wurde. In nur fünf Stunden erhielt er eine Flut von nicht weniger als 1.500 Antworten und Meinungsbekundungen.

Die meisten Schreiber sind mit Gianluigi Nuzzi einer Meinung und verfechten die Ansicht, dass sein Freund „kein Ehrenmann sei“. Die meisten Frauen im Netz gehen mit ihm noch viel härter ins Gericht. Dass er ein „Flegel“, ein „Hungerleider“, ein „Bettler“ oder ein „Geizkragen“ sei, gehören noch zu den freundlicheren Kommentaren. Für eine Nutzerin mit dem Namen Federica ist es eine Frage der Großzügigkeit. „Bei Nichtgefallen Geld zurück, gibt es nicht in der Liebe“, so ihre Ansicht. Ein Mann mit dem Namen Raffaele outet sich mit seinem Statement – „Wenn es wahre Liebe war, genügte ein kleines Geschenk“ – hingegen als Sparfuchs. Im Falle eines Liebesaus ist der Schaden dann nicht allzu groß.

Laura Pranzetti Lombardini, Autorin einer Vielzahl von Büchern, die Anstandsregeln und gute Manieren behandeln, hegt hingegen keinen Zweifel. „Der Ring muss zurückgegeben werden, weil er ein Liebespfand ist, der von der Annahme des Heiratsangebots abhängt“, so die vielleicht höchste italienische Autorität in Sachen Manieren. Die italienischen Frauen sehen das aber nicht so eng. „Wenn er mich verlassen hat, so behalte ich ihn und verkaufe ihn“, so eine rachsüchtige Italienerin. Andere wiederum würden – eine Überraschung – den Ring nur zurückgeben, wenn er sehr teuer ist oder wenn es sich um ein Familienschmuckstück handelt. Einige wohlmeinende Frauen vertreten aber die Meinung, dass die Frau von sich aus den Verlobungsring zurückgeben solle. Eine Kommentatorin meint, dass der Ring zurückgegeben werden müsse, weil er ansonsten nur schlechte Erinnerungen wecke.

Keinen Zweifel lässt das italienische Gesetz aufkommen. Der Verlobungsring ist laut dem Artikel 80 des italienischen Zivilgesetzbuchs und verschiedenen Urteilen das einzige Geschenk, das der verhinderte Ehemann von seiner ehemaligen Verlobten zurückverlangen kann.

„Der Versprechende kann die Rückgabe der wegen des Eheversprechens gemachten Geschenke verlangen, wenn die Ehe nicht geschlossen wurde. Die Klage kann nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der Verweigerung der Eheschließung oder des Todes eines der Versprechenden nicht mehr erhoben werden“, so der deutsche Wortlaut des Artikels 80 des italienischen Zivilgesetzbuchs.

In der Praxis kann sie den Ring also nur behalten, wenn er ihn nicht zurückverlangt. „Es ist elegant und würdevoll, wenn sie ihn als Zeichen ihrer Unabhängigkeit von sich aus zurückgibt“, so Laura Pranzetti Lombardini. In den meisten Fällen dürfte bei ihm oder bei ihr der Schmerz der verblassten Liebe und der abrupt beendeten Beziehung größer sein, als der finanzielle Schaden.

Und was meinen unsere Leserinnen und Leser? Soll die Ex-Verlobte den Verlobungsring zurückgeben und soll der verhinderte Ehemann den Ring zurückverlangen?

 

 

Von: ka