Von: idr
Rom – Wer in Italien betrunken Auto fährt, muss künftig damit rechnen, dauerhaft überwacht zu werden: Die Regierung hat eine neue Regelung beschlossen, die sogenannte Alkolocks zur Pflicht macht, zumindest für jene, die bereits mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.
Das Prinzip ist einfach: Wer sein Fahrzeug starten will, muss zuvor in ein Messgerät pusten. Liegt der Wert über dem erlaubten Promillegrenzwert von 0,5, bleibt der Motor aus. Eingebaut werden dürfen die Geräte nur in autorisierten Werkstätten, ein Siegel soll Manipulationen verhindern.
Strenge Vorgaben für Wiederholungstäter
Die neue Regel betrifft nicht jeden. Nur wer mit mindestens 0,8 Promille am Steuer erwischt und verurteilt wurde, muss künftig zwei Jahre lang ein solches Gerät im Auto mitführen. Ab 1,5 Promille verlängert sich die Frist auf drei Jahre. Die Kosten für den Einbau liegen bei rund 2.000 Euro und sind vom Fahrer selbst zu zahlen.
Wer sich weigert, trotz entsprechender Auflage mit einem Alkolock zu fahren, riskiert empfindliche Konsequenzen: Bis zu 638 Euro Strafe und den erneuten Entzug des Führerscheins. Für Fahren ohne Führerschein können für Ersttäter Strafen zwischen 5.000 und 30.000 Euro anfallen.
Technische Hürden
Ob die neue Regelung ohne weiteres umgesetzt werden kann, bleibt allerdings offen: Fachleute warnen, dass in einer Vielzahl von Autos die Alkolocks überhaupt nicht eingebaut werden können, da sie älter als 20 Jahre alt sind. Es bleibt also unklar, ob die Maßnahme ihre volle Wirkung entfalten kann.
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