Gesetzentwurf in Abgeordnetenkammer verabschiedet

Selbstverteidigung nur nachts möglich

Donnerstag, 04. Mai 2017 | 14:47 Uhr

Rom – Die Abgeordnetenkammer in Rom hat heute einem Gesetzentwurf grünes Licht erteilt, mit dem es künftig möglich sein soll, sich und sein Eigentum selbst mit einer Waffe zu verteidigen – etwa einer gemeldeten Pistole oder anderen Dingen, die als Waffe fungieren können. Nun liegt der Ball beim Senat.

Ein Freibrief, um auf unliebsame Gäste in den eigenen vier Wänden loszugehen, stellt der Gesetzestext aber nicht dar. Die gerechtfertigte Selbstverteidigung ist lediglich in den Nachtstunden vorgesehen und die Reaktion darf nicht überzogen sein. Sie muss der bestehenden Gefahr entsprechen.

Eingebracht hatte den Gesetzesvorschlag, an dem schon seit rund 24 Monaten gebastelt wird, die Demokratische Partei PD.

Laut italienischen Medien nimmt sich der Vorschlag die Gesetzeslage in Frankreich zum Vorbild: Menschen, die sich wehren, wenn sich ihr Leben in Gefahr befindet, oder ihre körperliche Unversehrtheit bzw. ihre Freiheit bedroht wird, sollen künftig von jeder Schuld freigesprochen werden.

Das Thema ist stark debattiert, da es gerade den vergangenen Wochen immer wieder Überfälle gegeben hat, bei denen sich die Opfer verteidigt haben, auch mit Waffen.

Der Gesetzesvorschlag wurde am Donnerstag mit 225 Ja, 166 Nein sowie elf Enthaltungen verabschiedet.

Kritik gab es in erster Linie von der Lega Nord. Deren Vertreter kamen mit T-Shirts in die Aula auf denen „La difesa è sempre legittima“ gedruckt war. „Verteidigung sollte rund um die Uhr erlaubt sein, nicht nur nachts“, so Lega-Chef Matteo Salvini.

Gegen das Gesetz hat auch die Fünf-Sterne-Bewegung gestimmt. Sie warf den Initiatoren Propaganda vor. Die Realität werde dabei ausgeklammert. Für die Sicherheit und die Justiz sei der Staat zuständig. Die Regierungen in Italien hätten aber allesamt in diesem Bereich gespart. Daher fühlten sich die Bürger auch im Stich gelassen und unsicher.

Von: luk