Staatsrat versenkt Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: „Längere Zeiträume abwägen“

Sitzenbleiben in der ersten Mittelschule verboten

Donnerstag, 01. November 2018 | 08:48 Uhr

Scandiano/Rom – Ein Staatsratsurteil, das das Urteil des regionalen Verwaltungsgerichtshofs umstürzte, sorgt italienweit für Aufsehen. Der regionale Verwaltungsgerichtshof von Parma hatte zuvor das Urteil eines Klassenrats, einen Schüler der Mittelschule von Scandiano nicht in die zweite Klasse zu versetzen, bestätigt. Das Urteil des Staatsrats warf nun diesen Richterspruch um, weil – so die römischen Richter – die Schwierigkeiten des Umstiegs von der Grundschule in die Mittelschule und die schulischen Leistungen des gesamten Zweijahresraums nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

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Der Schüler aus Scandiano, einer Kleinstadt bei Reggio Emilia in der Emilia Romagna, hatte im ersten Quadrimester der ersten Mittelschule in allen Fächern durchwegs positive Noten erreicht. Im zweiten Quadrimester hingegen waren einige Noten unter dem positiven Grenzwert gesunken, sodass der Klassenrat mehrheitlich zur Einsicht gekommen war, den Mittelschüler nicht in die nächsthöhere Stufe, die zweite Klasse, zu versetzen.

Gegen diese Nichtversetzung hatten die Eltern des Mittelschülers den Rechtsweg beschritten. Auch nach dem ersten Urteil des regionalen Verwaltungsgerichtshofs von Parma, das die Klage der Eltern abgewiesen und das Urteil des Klassenrats bestätigt hatte, gaben sich die Eltern nicht geschlagen und riefen den römischen Staatsrat an. Die Eltern, die vor dem Gericht von ihrem Anwalt Guglielmo Saporito vertreten wurden, wiesen bei der Anhörung darauf hin, dass der Abfall der schulischen Leistungen ihres Sohns vor allem im letzten Schulmonat – vom 26. April bis zum 1. Juni – aufgetreten waren.

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Die Richter des römischen Staatsrats kamen zu einer ähnlichen Ansicht und schrieben in ihr Urteil, dass „der Appell gerechtfertigt sei, weil die Versetzung in die nächsthöhere Klasse sich auf einen längeren Zeitraum gründen müsse und ein einziges Schuljahr dabei zu wenig sei“.

Das Urteil sorgte weit über die Mittelschule von Scandiano hinaus für großes Aufsehen. Beobachter und Experten sprachen von einem „bahnbrechenden Urteil“ und wiesen darauf hin, dass der Spruch des römischen Staatsrats im „Fall Scandiano“ Eltern nun Möglichkeiten in die Hand gebe, ihre Kinder über Gerichte in die nächsthöhere Klasse zu klagen.

Nicht auszuschließen, dass es einen solchen Fall auch in Südtirol geben wird.

Was meint ihr; soll bei der Versetzung in die nächsthöhere Klasse mehr als ein Schuljahr berücksichtigt werden?

Von: ka