Rassistischer Eintrag hart bestraft – Netz kein rechtsfreier Raum

„Un terrone in meno“: 1.000 Euro Strafe

Montag, 26. Februar 2018 | 08:01 Uhr

Settimo Torinese/Syrakus – Ein 42-jähriger Arbeiter aus Settimo Torinese stimmte vor Gericht einem Vergleich zu und wurde zur Zahlung von 1.000 Euro und der Prozesskosten verurteilt. Er hatte 2015 auf Facebook den Unfalltod eines 17-jährigen Sizilianers mit den Worten „Un terrone in meno“ – („Ein Terrone(abschätziges Bezeichnung für Süditaliener) weniger“, Anmerkung der Redaktion) und weiteren massivsten Verleumdungen kommentiert.

Es war der 29. Oktober 2015, als der 17-jährige Stefano Pulvirenti aus Syrakus auf Sizilien mit seinem Scooter in einen schweren Unfall mit drei Autos verwickelt wurde. Er wurde schwer verletzt in das Krankenhaus eingeliefert, wo er aber 23 Tage später seinen schweren Verletzungen erlag.

Twitter/Siracusa

Nach dem Begräbnis des 17-Jährigen sahen seine Freunde auf Facebook einen unglaublich unmenschlichen und rassistischen Eintrag.

„Ich bin überglücklich, einen Terrone weniger zu versorgen. Wenn ich diese Bilder sehe und weiß, dass in diesem Sarg ein ungebildeter Terrone ist, bin ich sehr erfreut. Schade, dass ich im Norden war, sonst hätte ich auf diesen weißen Sarg gesch…..“, so der unglaublich rassistische und unmenschliche Eintrag.

Die Freunde erstatteten sofort bei der Staatsanwaltschaft von Syrakus Anzeige. Die Staatsanwaltschaft beauftragte umgehend die Experten des Nucleo Investigativo Telematico (N.I.T) (Fahndungsabteilung für Telekommunikation, Anmerkung der Redaktion) mit dem Herausfinden des Urhebers des Eintrags. Obwohl der 42-jährige Übeltäter für seinen rassistischen Kommentar unter dem falschen Namen „Elisa Covello“ eigens einen Fakeaccount geschaffen hatte und so seine Identität verschleiern wollte, konnten die Fahnder des Nucleo Investigativo Telematico die elektronischen Spuren bis zu ihm zurückverfolgen. Bereits Anfang 2016 war den Ordnungskräften die wahre Identität des Mannes bekannt. Gegen den 42-jährigen Arbeiter wurde vonseiten der Staatsanwaltschaft von Syrakus wegen Verleumdung unter erschwerten Umständen und Rassenhass das Hauptverfahren eröffnet.

APA/APA (dpa)/Armin Weigel

Letzte Woche stimmte der Angeklagte vor Gericht einem Vergleich zu und wurde zu einer Zahlung von 1.000 Euro und zur Begleichung der Prozesskosten verurteilt. Noch ausständig ist der Zivilprozess, der die Höhe der Entschädigungszahlung an die Angehörigen festlegen muss.

Alles in allem kommt dem 42-Jährigen Täter aus Settimo Torinese mit Kosten von vielen Tausend Euro und einem Eintrag in das Vorstrafenregister, sein rassistischer Facebook-Eintrag teuer zu stehen.

Die Erkenntnis, dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist und auch im Internet Rassenhass und Verleumdung Verbrechen sind, kommt für den 42-jährigen Arbeiter leider zu spät. Ein Wink mit dem Zaunpfahl für alle, die soziale Medien oder den Kommentarbereich von Onlineportalen zum Meinungsaustausch nutzen, sich an die Netiquette zu halten und nicht über die Stränge zu schlagen. Dura lex, sed lex.

 

Von: ka