Einsprachige Ortsnamen sind nicht zulässig

Urteil zu “Sèn Jan” hat auch Bedeutung für Südtirol

Freitag, 23. November 2018 | 19:25 Uhr

Bozen – Mit der Ortschaft „Sèn Jan“ im Fassatal beschäftigte sich am Freitag das Verfassungsgericht in Rom und es gab ein Urteil, das auch für Südtirol Bedeutung hat.

Nach einem Referendum vor zwei Jahren haben sich die beiden Gemeinden Pozza und Vigo di Fassa zu einer Gemeinde zusammengeschlossen. Neuer Name: „Sèn Jan“ aus dem Ladinischen. Rom focht diese Entscheidung jedoch umgehend an.

Das Verfassungsgericht stimmte diesem Einwand nun zu. Das Urteil besagt, dass Ortsnamen in zweisprachigen Gebieten in Italien nicht nur einsprachig sein dürfen.

Sèn Jan muss künftig auch „San Giovanni di Fassa“ heißen. Das Verfassungsgericht sagt, dass sämtliche Gemeinden in Italien laut dem Urteil einen offiziellen italienischen Namen tragen müssen. Dies gilt für ladinische, französische und eben auch für deutschen Namen, wie sie in Südtirol vorkommen.

Von: luk

Bezirk: Bozen