Jugendgericht trifft drastische Entscheidung

„Zu verweiblicht“ – 13-jähriger Bub seiner Mutter entzogen

Mittwoch, 11. Januar 2017 | 07:13 Uhr

Padua – „Er versucht mit allen Mitteln zu zeigen, dass er anders ist und trägt auf provozierende Weise ein verweiblichtes Verhalten zur Schau“, so das Jugendgericht von Padua in einem Urteil. Mit diesen Worten beschreibt das Gericht das Benehmen eines 13-jährigen Jungen aus der Gegend von Padua und begründet so auch ihr drastisches und weitreichendes Urteil, der Mutter des Buben das Erziehungsrecht zu entziehen.

Laut eines Berichts der Sozialdienste sei das „zweifelhafte“ Verhalten des 13-Jährigen darauf zurückzuführen, dass – so die Verantwortlichen des Sozialdienstes – „das Gefühlsleben des Jungen fast nur von weiblichen Personen dominiert sei und die Bindung zur Mutter Kennzeichen von Abhängigkeit trage, wobei vor allem die Paarbildung zu Schwierigkeiten bei der sexuellen Identifizierung und Orientierung führe“.

Laut dem Bericht, der den Beschluss, den Buben aus seiner Familie zu entfernen, zur Folge hatte, soll der Junge mehrmals mit lackierten Fingernägeln, Lidschatten und Schminke zur Schule gegangen sein. Die Mutter aber erwiderte, dass ihr Sohn sich nur für Halloween verkleidet hätte.

Die gesamte Vorgeschichte ist dubios. Bereits der Vater des 13-Jährigen war wegen sexuellen Missbrauchs des Buben vor Gericht gestanden. Das Verfahren hatte aber damals mit einem Freispruch geendet, obwohl der Richter in seinem Urteil geschrieben hatte, dass es keinen Zweifel an den Aussagen des Kindes gegeben hätte.

Nach den ersten angeblichen Missbrauchsfällen wurde das Kind in eine soziale Tagesstätte eingewiesen, wo sich der Bub von 7.00 Uhr morgens bis 19.00 Uhr abends aufhalten musste. Den Verantwortlichen der sozialen Einrichtung fielen nach kurzer Zeit die verweiblichten Verhaltensweisen des Jungen auf und wiesen die Sozialdienste darauf hin. Nach und nach kam ein zweites Verfahren ins Rollen, das zur richterlichen Maßnahme führte, den 13-jährigen Jungen von seiner Mutter zu entfernen.

 

Der Verteidiger der Mutter und Spezialist in Familienrecht, Francesco Miraglia, gibt sich kämpferisch und findet den Richterspruch, das Kind nur wegen verweiblichten Benehmens aus der Familie zu reißen, skandalös und diskriminierend. Das Urteil des Jugendgerichts wurde bereits von ihm angefochten.

Hat das Jugendgericht von Padua die richtige Entscheidung getroffen?

 

Von: ka