Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute den Gemeinden Burgstall, Hafling, Klausen, Lajen, Schlanders und Wengen insgesamt 332.000 Euro zugewiesen. Das Geld ist für die Finanzierung zwischengemeindlicher Dienste bestimmt. Es handelt sich um den dritten Beschluss der Landesregierung zur Finanzierung und Stärkung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit in diesem Jahr.
Bereits Ende März war sieben Gemeinden eine Finanzierung von 1,15 Millionen Euro für die zwischengemeindliche Führung von Diensten zugesprochen worden, im Mai erhielten drei Gemeinden eine Finanzierung von einer Million Euro. Das Land will mit diesen Finanzierungen die Gemeinden zur Zusammenarbeit ermutigen.
Von den heute zweckgebundenen Mitteln geht der größte Betrag an die Gemeinde Schlanders. Diese führt gemeinsam den Gemeinden Laas und Martell die Buchhaltung und den Bereich Lizenzen und Handel, wofür sie mit einem Beitrag von 82.000 beziehungsweise 42.000 Euro rechnen kann. Die Gemeinde Klausen arbeitet mit der Gemeinde Feldthurns bei der Führung der neuen Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten, die das bisherige Bauamt ersetzt, sowie im Bereich der Lizenzvergabe und des Handels zusammen und erhält dafür 75.000 Euro. Für den gemeinsamen Gemeindesekretärsdienst mit der Gemeinde Gargazon kann die Gemeinde Burgstall mit 50.000 Euro rechnen. Der Gemeinde Lajen, die mit der Gemeinde Waidbruck in der Steuer- und Gebührenverwaltung, der Lizenzverwaltung und dem Bereich Handel sowie der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten zusammenarbeitet, werden 45.000 Euro zugewiesen. Für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Freienfeld beim Gemeindesekretärsdienst erhält die Gemeinde Wengen 25.000 Euro. Mit 13.000 Euro wird die Gemeinde Hafling bedacht: Sie arbeitet bei der Buchhaltung und den öffentlichen Arbeiten mit der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt zusammen.
Die Landesregierung hatte im November 2019 die Weichen gestellt, um die zwischengemeindliche Zusammenarbeit finanziell fördern zu können. Dabei hatte sie optimale Einzugsgebiete für die Zusammenarbeit der Gemeinden festgelegt und die Richtlinien für die Finanzierungen vorgegeben. Die Gemeinden können seit Dezember vergangenen Jahres im Dreimonatsrhythmus um Finanzierung für die zwischengemeindliche Führung von Diensten ansuchen.