Die Regeln im Detail

Ab heute gilt der Super Green Pass – auch in Südtirol

Montag, 06. Dezember 2021 | 08:49 Uhr
Update

Bozen – Ab heutigen 6. Dezember gelten in Südtirol die gesamtstaatlichen Regeln zur erweiterten Green-Pass-Pflicht. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in der vergangenen Woche Verordnung Nr. 37 unterzeichnet.

Ab heute sind auch in Südtirol fast alle Bereiche des öffentlichen, gesellschaftlichen Lebens nur mehr mit Grünem Pass zugänglich sein: teilweise nach der 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen), teilweise nach der 2G-Regel (Geimpft, Genesen). Die Regelungen bleiben vorerst bis 15. Januar 2022 in Kraft.

Mund-Nasen-Schutz immer dabeihaben und tragen

Für alle Personen, die über sechs Jahre alt sind, ist es Pflicht, immer einen Schutz der Atemwege bei sich zu haben und diesen an allen geschlossenen Orten (Ausnahme: eigene Wohnung), zu tragen, sowie an sämtlichen Orten im Freien, außer an Orten, wo zwischenmenschliche Abstände ständig gewährt sind.

Die Sicherheitsprotokolle für die Schule und für die Tätigkeiten der Wirtschaft, der Produktion, der Verwaltung und den Sozialbereich sowie die Richtlinien für den Konsum von Speisen und Getränken gelten weiter.

3G-Regel

Der Grüne Pass muss künftig in noch mehr Bereichen vorgewiesen werden. So brauchen alle Fahrgäste für Fahrten mit Bus und Bahn des öffentlichen Personennahverkehrs den Green Pass. Für Aufstiegsanlagen gelten die gesamtstaatlichen Regelungen mit Maskenpflicht und 3G.

Ebenso gilt die 3-G-Regel für den Zugang zu den Tätigkeiten der Gastronomie, die innerhalb von Beherbergungsbetrieben sind, wenn diese ausschließlich für dort übernachtenden Gäste zugänglich sind. Gleiches gilt für den Zugang zu den Kantinen (Mensen) und den durchgehenden Catering-Diensten.

Für die Benutzung der Gemeinschaftsduschen und gemeinsamen Umkleideräume muss man ebenfalls geimpft, getestet oder genesen sein und den entsprechenden Nachweis erbringen. Alle, die in irgendeiner Form an einer öffentlichen Aufführung mitarbeiten, müssen ebenfalls die 3G-Bescheinigung erbringen. Wer sich an Proben der Chöre und Musikkapellen in Innenräumen beteiligt, hat nur mit der 3G-Bescheinigung Zugang zu den Räumen.

2G-Regel

Ab 6. Dezember wird zudem ein neuer Grüner Pass nach der 2G-Regel eingeführt. Er gilt ausschließlich für Geimpfte und Genesene. Der sogenannte Super-Green-Pass erlaubt den Zutritt zu jenen Bereichen, für die in gelben Zonen ansonsten Einschränkungen vorgesehen wären. In Bars und Restaurants für die Konsumation am Tisch und am Tresen in Innenräumen braucht es den Super Green Pass.

Anders als in Italien haben Getestete somit keinen Zutritt mehr zu Bars und Restaurants. Auch am Tresen ist es für sie nicht mehr möglich, ein Getränk zu konsumieren.

Aufführungen in Theatern, Konzertsälen, Kinos und an anderen öffentlich zugänglichen Orten, auch im Freien, sind für Publikum nur nach dem Vorweisen der 2-G-Bescheinigung zugänglich. Für Aktivitäten, die in Tanzsälen, Diskotheken und ähnlichen Lokalen stattfinden, müssen die teilnehmenden Personen die grüne 2-G-Bescheinigung haben.

Strafen

Wer sich nicht an diese neue 2G-Regel hält, für den wird es teuer: Sowohl Lokalbetreiber als auch Kunden und Gäste, die dagegen verstoßen, müssen mit Strafen zwischen 400 und 1.000 Euro rechnen. Lokalbetreiber, die sich an drei verschiedenen Tagen nicht an die Vorschrift halten, müssen gegebenenfalls ihren Betrieb für zehn Tage schließen.

Von: mk

Bezirk: Bozen