Von: luk
Bozen – Mit 18 Ja und 15 Nein sind heute die Änderungen am Landeshaushalt 2019 verabschiedet worden. Die Kapitel zu Tarifverhandlungen wurden mit einem Änderungsantrag dotiert.
Art. 5 betrifft Veräußerungen von Gesellschaftsbeteiligungen.
Zwei Änderungsanträge der Grünen wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 24 Ja und 10 Enthaltungen genehmigt.
Art 6 zu den Gebarungen außerhalb des Haushalts wurde ohne Debatte genehmigt.
Art. 7 betrifft die Klimahausagentur.
Die Grünen beantragten die Streichung der Bestimmung, wonach die Agentur eine wirtschaftliche Zielsetzung habe. Wenn man das wolle, solle man die Agentur in die Marktwirtschaft entlassen. Man wolle die Agentur nicht in ein Wirtschaftsunternehmen verwandeln, antwortete die Landesregierung, man wolle damit nur absichern, dass sie bestimmte Leistungen in Rechnung stellen könne, wie es die Handelskammer angemahnt habe.
Der Antrag der Grünen wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, einem Nein und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 8 betrifft die Neuregelung des Gesundheitsdienstes.
Das Team Köllensperger forderte die Streichung der Bestimmungen zum Organ zur Bewertung der Führungskräfte, da sie widersprüchlich sei. Die Bestimmung zur Facharztausbildung sollte nicht mit dem Termin Ende 2023 auslaufen, sondern mit Ende der Ausbildung und dann evaluiert werden. Der Text sei genau so mit dem Ministerium vereinbart, antwortete die Landesregierung. Nur Südtirol sei diese Regelung der Ausbildung konzediert worden, das dürfe man nicht aufs Spiel setzen. Man habe übrigens eine Lösung für das vom TeamK aufgezeigte Problem gefunden, um den Jungärzten die Sicherheit zu geben, die Ausbildung abschließen zu können.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 28 Ja, einem Nein und fünf Enthaltungen genehmigt.
Art.9 betrifft die befristete Aufnahme von Sanitätspersonal.
Das Team Köllensperger forderte, dass die Sprachkurse von den Gesundheitsbezirken organisiert werden und nicht vom Sanitätsbetrieb. Der Text sei mit dem Ministerium abgesprochen, antwortete die Landesregierung, der Betrieb werde die Organisation aber an die Bezirke delegieren.
Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Die Süd-Tiroler Freiheit sprach sich grundsätzlich für die Einhaltung der Zweisprachigkeitspflicht in der Sanität aus. Die Ärzte müssten verstehen, was ihnen die Patienten bei der Anamnese sagen. Die Aufweichung der Pflicht bedeute in der Praxis, dass man viele Ärzte haben werde, die nicht Deutsch sprechen.
Das Grundrecht auf Gebrauch der Muttersprache müsse gewahrt bleiben, stellte die Landesregierung klar. Mit vorliegendem Artikel erreiche man einen Fortschritt gegenüber dem, was man in den letzten Jahren hatte, Werkverträge ohne Zweisprachigkeitspflicht. Jetzt wolle man befristete Verträge mit Pflicht zu Sprachkursen.
Der Artikel wurde mit 30 Ja und vier Nein genehmigt.
Art. 9-bis betrifft die Fachausbildung der Ärzte.
Ein Änderungsantrag des Teams Köllensperger zur Aufhebung des Endtermins wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 28 Ja genehmigt.
Die Art. 10 bis 15 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 16 betrifft die Personalordnung des Landes.
Die Landesregierung hat dazu einen umfangreichen Ersetzungsartikel vorgelegt. Man wolle eine Agentur für Gewerkschaftsbeziehungen haben, damit die Gewerkschaften einen kontinuierlichen Ansprechpartner hätten. Bei den Verhandlungen zum BÜKV werde man die Agentur aber noch nicht haben. Mit einem weiteren Änderungsantrag wurde eine Summe von einer Mio. für die anstehenden Verhandlungen festgelegt, um den abgelehnten Art. 4 des Gesetzes zu ersetzen; auch dies sei nur ein symbolischer Betrag.
Das Team Köllensperger beantragte die Streichung der Bestimmung zur Agentur und der acht neuen Stellen für die Pressesprecher.
Eine Agentur könne Vor- und Nachteile haben, bemerkten die Grünen. Der neue Vorschlag sei differenzierter, aber es fehle der Konsens mit den Gewerkschaften. Zudem werde hier der zuständige Gesetzgebungsausschuss übergangen. Die Dringlichkeit fehle, man sollte ein ordentliches Gesetz dazu vorlegen.
Es stünden außer dem BÜKV noch andere Verträge an, und dazu wolle man die Agentur bereit haben, antwortete die Landesregierung. Es gehe in dem Punkt darin, wer die Landesregierung vertritt, das müsse man nicht mit dem Verhandlungspartner abstimmen.
Die Anträge der Landesregierung – und damit der Artikel – wurden angenommen, jene der Opposition abgelehnt.
Art. 17 war bereits im Gesetzgebungsausschuss gestrichen worden.
Art. 18 betrifft Forschung und Entwicklung.
Auch Nachfrage des Teams Köllensperger zur Nutzung der EU-Fonds antwortete die Landesregierung, dass der bürokratische Aufwand dafür so hoch sei, dass viele Organisationen darauf verzichteten. Daher setze man auf Ausschreibungen des Landes.
Der Artikel wurde mit 23 Ja, einem Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 19, 19-bis und 19-ter wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 19-quater betrifft den Zivilschutz.
Die Grünen beantragte die Streichung der Bestimmung, wonach der zuständige Landesrat in Landesfeuerwehrbeirat aufgenommen wird. Da werde die Trennung zwischen Politik und Verwaltung aufgehoben; der, den der Beirat beraten solle, sitze nun selber im Beirat. Es sei der Wunsch der Feuerwehren, dass der Landesrat im Beirat sitze, antwortete die Landesregierung. Das Team Köllensperger plädierte für die Aufstockung der Gemeindevertretung im Beirat auf 2 Mitglieder. Mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung erreiche man eine paritätische Vertretung, antwortete die Landesregierung.
Ein Antrag der Landesregierung zu Versicherungspolizzen wurde angenommen, der Antrag der Grünen wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, fünf Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Art. 19-quinquies, Art. 19-sexies und Art. 20 wurden ohne Debatte genehmigt.
Art. 21 enthält die Aufhebung geltender Bestimmungen.
Das Team Köllensperger forderte zwei Streichungen, d.h. die Beibehaltung der Bestimmungen zur Fernwärme und zum Aktenzugang. Die Fernwärme und der Aktenzugang seien gemäß Absprache mit dem Ministerium anders zu regeln, antwortete die Landesregierung, ansonsten riskiere man eine Anfechtung. Die beiden Anträge wurden zurückgezogen.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 22 zum Inkrafttreten wurde ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Die Süd-Tiroler Freiheit wiederholte ihre Fragen zur Studientitelanerkennung, zum Öffentlichen Nahverkehr und zur Bahnverbindung nach Wien.
Die Grünen kündigten ihre Neinstimme an, vor allem, weil das Kapitel zu den Tarifverhandlungen nicht ausreichend dotiert wurde. Die Agentur hätte mit eigenem Gesetz geregelt werden sollen.
Die SVP sah in dem Gesetz zahlreiche nützliche Regelungen, so etwa jene zur Gesundheitsversorgung, wo man auch die Situation bezüglich Zweisprachigkeit verbessern könne. Für die Ideallösung habe man die Ärzte nicht. Die Verwaltung müsse durchforstet werden, die Agentur sollte auch dazu da sein.
L’Alto Adige nel cuore kündigte ein Nein an. Die Landesregierung zeige jetzt den Willen zu Verhandlungen, aber man sei spät dran und die Mittel dafür fehlten noch. Die Verwaltung sei zu durchforsten, da könne man der SVP zustimmen, vor allem in der Sanität. Die Mehrheit habe in dieser Sitzung zwei Abstimmungspannen gehabt, das sei auch für die Autonomie nicht gut. Zur Zweisprachigkeitspflicht: Lieber einen deutschen Doktor als ein italienisches Begräbnis.
Die Landesregierung antwortete auf die gestellten Fragen. Die angesprochene Studientitelanerkennung würde nur mit einer Durchführungsbestimmung gelingen. Der öffentliche Nahverkehr sei in Südtirol deutlich günstiger; Nordtirol tue sich daher schwer mit einem einheitlichen Euregiotarif. Die Bahnverbindung könne aufgrund rechtlicher Vorgaben erst im Frühjahr nächsten Jahres geboten werden. Die Landesregierung betonte, dass die Tarifverhandlungen am 30. April beginnen würden, dafür habe man die Delegierten bereits bestimmt. Die symbolische Dotierung sei die rechtliche Grundlage für die Verhandlungen, diese würden den genauen Betrag ergeben.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und 15 Nein genehmigt.
Anschließend wurde der Gesetzentwurf zur Toponomastik behandelt.