Von: luk
Bozen/Rom – Am 18. Februar hat der italienische Ministerrat die Verordnung über die Einstufung der Berggemeinden beschlossen. Darin sind alle 116 Gemeinden Südtirols als Berggemeinden ausgewiesen. Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Luis Walcher hatten sich auf staatlicher Ebene dafür eingesetzt, dass alle Gemeinden Südtirols in die neue Liste aufgenommen werden.
“Dass nun alle 116 Gemeinden Südtirols als Berggemeinden anerkannt sind, werten wir als wichtiges Ergebnis der Gespräche und Verhandlungen auf staatlicher Ebene”, betont Landeshauptmann Kompatscher. “Die Einstufung aller Gemeinden als Berggemeinden ist ein bedeutenden Erfolg für Südtirol, bis dahin war es ein langer Weg. Arbeitgeber werden zum Beispiel bei den Sozialabgaben entlastet, wenn sie Nebenerwerbslandwirte in Handwerks- und Industriebetrieben oder bei Skiliften in Teilzeit anstellen. Sei es für Bäuerinnen und Bauern als auch für die sie beschäftigenden Betriebe sind diese Arbeitsverhältnisse über das Berggesetz von großer Bedeutung. Auch für die Leistungen des Maschinenrings ist die Einstufung als Berggebiet Voraussetzung. Unterschiedliche Regelungen in den Südtiroler Gemeinden hätten in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt”, unterstreicht Landesrat Walcher.
In den vergangenen Monaten war die Thematik wiederholt in der Kommission der Landwirtschaftsassessoren sowie in der Staat-Regionen-Konferenz behandelt worden. Ursprünglich waren insbesondere Gemeinden des Etschtals und des Unterlands nicht in den Entwürfen enthalten.
Grundlage der neuen Einstufung ist das staatliche Gesetz vom 12. September 2025, Nr. 131 (“Berggesetz”) von Minister Roberto Calderoli, mit dem die Regierung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenwirken will. Ziel ist es, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Berggebiete zu fördern, Umwelt und Ressourcen zu schützen und eine nachhaltige Zukunft im Kontext von Klima- und Bevölkerungswandel zu unterstützen. Voraussetzung für die Anwendbarkeit zahlreicher Bestimmungen im Gesetz ist die Einstufung der betroffenen Gemeinde als Berggemeinde. Dafür sieht das Gesetz die Erstellung eines Verzeichnisses der Berggemeinden nach einheitlichen Kriterien vor, insbesondere Höhenlage und Hangneigung, welche nun erfolgt ist.
Die Einstufung dient auf staatlicher Ebene auch als Grundlage für die Aufteilung von Mitteln aus dem “Fonds für die Entwicklung des Berggebiets”. Südtirol hat durch das Mailänder Abkommen auf Gelder aus solchen staatlichen Fonds verzichtet. Anwendbar sind jedoch die im Gesetz vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen in Form von Steuergutschriften. Diese sollen Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten in Berggebieten fördern, unter anderem Unternehmensgründungen – insbesondere durch junge Unternehmerinnen und Unternehmern – sowie land- und forstwirtschaftliche Investitionen vor Ort.




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