Gesetzgebungsausschuss billigt Gesetzentwürfe der Landesregierung

Anpassungen beim UVP-Gesetz

Mittwoch, 06. September 2017 | 17:00 Uhr

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 135/17 – Umweltprüfung für Pläne und Projekte (vorgelegt von Landesrat Richard Theiner) – mit vier Ja (Maria Hochgruber Kuenzer, Josef Noggler, Oswald Schiefer und Albert Wurzer), einem Nein (Riccardo Dello Sbarba) und einer Enthaltung (Sigmar Stocker) gutgeheißen.

Es handelt sich dabei vor allem um Anpassungen an die inzwischen geänderten Vorgaben durch EU und Staat, wie Ausschussvorsitzender Albert Wurzer erklärt. Neben einer Anpassung der allgemeinen Fristen (von 30 auf 60 Tage) werden verstärkt koordinierte und gemeinsame Verfahren vorgesehen, was unter anderem die Bewertung von Projekten im Rahmen von EU-Förderungsprogrammen (z.B. Interreg) erleichtert. Eine wesentliche Änderung ergibt sich für die Feststellung einer UVP-Pflicht: Dies soll laut EU nicht mehr nur anhand von Schwellenwerten bewertet werden, sondern mit einer Mehrzahl von Kriterien. Weitere Neuerungen sind die integrierte Umweltermächtigung für große Industriebetriebe (rund 20 in Südtirol), die alle anderen Umweltgenehmigungen ersetzt, und die Sammelgenehmigung, die die Einzelgutachten verschiedener Ämter – die bisher separat einzuholen waren – zusammenfasst. Es werden auch die Termine und Fristen für Antragsteller und Ämter klar festgelegt. Schließlich wird die Koordinierung der strategischen Umweltprüfung mit anderen Verfahren (z.B. Fachplänen) ermöglicht, die dann gleichzeitig von der Landesregierung behandelt werden können.

Wurzer weist bei der Gelegenheit auch darauf hin, dass dem Landtag für die nächste Sitzung ein Anfechtungsbeschluss zu einer der staatlichen Bestimmungen vorliegt, an die sich das Landesgesetz nun anpasst: Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 104 vom 16. Juni 2017, das dem Land eine Frist von 120 Tagen für die Anpassung vorgibt anstatt von 6 Monaten, wie es das Autonomiestatut vorsieht.

Der Ausschuss hat heute auch die in seinen Sachbereich fallenden Art. 9 und 10 des Landesgesetzentwurfs Nr. 139/17 – Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2017), vorgelegt von LH Arno Kompatscher – einstimmig gutgeheißen. Die genannten Artikel betreffen Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz und enthalten im Wesentlichen sprachliche und begriffliche Korrekturen zu den geltenden Bestimmungen.

Von: mk

Bezirk: Bozen