Von: mk
Bozen – Nach Genehmigung des Dokuments zur Arbeitsmarktpolitik hat die Landesregierung die Grundlage für die Umsetzung geschaffen und die Entkoppelung von Arbeitsvermittlung und Arbeitsinspektion beschlossen.
Die Landesregierung hat im November ein Strategiedokument zur aktiven Arbeitsmarktpolitik für den Zeitraum bis 2024 genehmigt. Es beinhaltet Maßnahmen zur Belebung des Arbeitsmarkts und zur Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt und zielt unter anderem auf die Beibehaltung und den Ausbau der Erwerbstätigenquote von 80 Prozent, die Vermeidung von Arbeitslosigkeit, eine stärkere Beteiligung von Frauen, Jugendlichen und Älteren am Arbeitsmarkt, eine tiefgreifende Modernisierung der Arbeitsvermittlung und mehr Kompetenzen für Südtirol ab.
Eine Voraussetzung für die Umsetzung dieses Grundsatzdokumentes hat die Landesregierung in dieser Woche geschaffen. Auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer hat sie eine Entkoppelung der beiden Bereiche Arbeitsvermittlung und Arbeitsinspektion beschlossen, die beide in der Landesabteilung Arbeit angesiedelt sind. “Damit die Landesabteilung Arbeit die im Strategiepapier vorgegebenen Funktionen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsinspektion sowohl in qualitativer wie quantitativer Hinsicht erfüllen kann”, erklärt der Landesrat, “ist eine Ausdifferenzierung und Spezialisierung der Tätigkeitsbereiche unumgänglich.”
Trotz Corona auch Blick auf grundsätzliche Herausforderungen
Wenngleich das Augenmerk derzeit auf die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise gerichtet seien, so dürften die grundsätzlichen Herausforderungen nicht missachtet werden, vor denen der Arbeitsmarkt stehe, betonte der Landesrat. Ob es darum gehe, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Fachkräfte zu sichern, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken oder Südtirol als Standort für Betriebe wie Beschäftigte gleichermaßen attraktiv zu gestalten: “Wirksame Arbeitsmarkteinrichtungen und zielorientierte, ineinandergreifende Maßnahmen sind das Gebot der Stunde”, unterstreicht der Landesrat.
“Anders als kurzfristig wirksame passive Abfederungsmaßnahmen fördern geeignete Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik den Wandel und die Anpassungsfähigkeit des Südtiroler Arbeitsmarktes”, erklärt der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Stefan Luther. Er bezeichnet die Arbeitsvermittlung und die entsprechende Steuerung und das Monitoring als Kernaufgaben seiner Abteilung. Einen ganz anderen Auftrag hat das Arbeitsinspektorat, nämlich illegale Beschäftigung zu vermeiden und Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Die Landesabteilung Arbeit vereint somit derzeit zwei rechtlich und in der Wirkung gegenüber den Zielgruppen äußerst unterschiedliche Aufgabenfelder: die Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung einerseits und die Kontrolltätigkeit andererseits.
Notwendig sei es, die Abteilung neu zu ordnen und fachlich homogene Einheiten und deren Tätigkeit unterstützende Stellen zu schaffen. Diese sollen als Kompetenzzentren ihre Kontroll- oder Dienstleistungsaufgaben erfüllen, auch im Hinblick auf die zukünftige verstärkte Nutzung von EU-Mitteln.
Auf der Grundlage des Landesregierungsentscheids soll nun gemeinsam mit dem Organisationsamt die neue Organisationsstruktur entwickelt werden. “Wir erwarten uns davon eine Ausweitung und Qualitätssteigerung sowohl in der Arbeitsvermittlung als auch bei den Arbeitsinspektionskontrollen”, sagt Landesrat Achammer.