Thema wird im Landtag behandelt

ASGB fordert Nachzahlung von falsch berechneten Mietbeiträgen

Donnerstag, 24. November 2022 | 16:29 Uhr

Bozen – Der ASGB hat kürzlich beim Mietbeitrag durch drei Gerichtsurteile erwirkt, dass in Zukunft beim Antrag auf Mietbeitrag neue Regeln herrschen: Die normalen Bankeingänge werden nicht mehr von Amts wegen als Einkommen angesehen, sondern nur mehr jene Einkommen, die aus der einheitlichen Einkommenserklärung EEVE hervorgehen, und andere nicht besteuerbare Einkommen.

Somit könnten viele Gesuchsteller, die ausgeschlossen waren, neu ansuchen. “Diese Einsicht ist nur ein erster Schritt”, kündigt der Wohnbauberater Christian Peintner an. Er fordert eine sofortige Richtigstellung der zu niedrig berechneten Mietbeiträge seit Anfang 2013. Peintner betont: “Damals war das Wohngeld zu den Sprengeln übersiedelt und das völlig falsche Aufblähen der Einkommenserklärungen der Bürger hatte damals seinen Lauf genommen.”

Was können die Bürger tun, um herauszufinden, ob auch sie zu den Geschädigten gehören? “Die einzelnen Gesuchsteller sollten die Berechnungen der letzten zehn Jahre prüfen, und falls die EEVE-Erklärungen bedeutend vom Antwortschreiben der Sozialsprengel abweichen, einen Antrag zur Richtigstellung an das Assessorat geschickt werden. In den meisten Fällen wurden einfache Bankeingänge als effektives Einkommen betrachtet, in dessen Folge viele Gesuchsteller kein oder weniger Beitrag erhalten haben, als ihnen laut Gesetz zustand. Dann ist eine Nachzahlung einzufordern. “

Die letzthin in den Medien geführte Debatte hat die politische Ebene erreicht und wird im Landtag behandelt. Das Assessorat sei nun am Zug, den Geschädigten Lösungen anzubieten, so der ASGB.

Von: mk

Bezirk: Bozen