Von: mk
Bozen – Nach jahrelangen politischen Debatten, Urteilen des Verfassungsgerichts und zunehmenden Forderungen von Patienten, Ärzten und Juristen nach einer klaren Regelung setzt die Regierung in Rom nun einen ersten wichtigen Schritt mit einem Gesetzesentwurf, der die Frage des assistierten Suizids regeln soll. „Es ist absolut notwendig, dass der assistierte Suizid endlich auf Staatsebene gesetzlich geregelt wird und die Urteile des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden. Ich persönlich bin für ein selbstbestimmtes Leben in jeder Lebensphase und selbstbestimmt getroffene Entscheidungen auf dem letzten Weg”, erklärt SVP-Landtagsabgeordnete und Präsidenten der vierte Gesetzgebungskommission des Südtiroler Landtages Waltraud Deeg.
Der vierte Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat sich in seiner letzten Sitzung mit diesem für viele Menschen wichtigen Thema auseinandergesetzt. “Südtirol hat im Strafrecht keine eigene Zuständigkeit. Es braucht hier Rechtssicherheit und klare Regeln für die Betroffenen, für die Familien, für die Ärzte und die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens.
Der von der Regierungsmehrheit vorgelegte Gesetzentwurf sieht – wenn auch in einem engen Rahmen – eine Neuregelung des Art. 580 Absatz 2. vor und schafft eine gesetzliche Grundlage für den assistierten Suizid. Ebenso sieht der Gesetzentwurf das Recht auf Palliativversorgung vor und die Pflicht der Fachdienste und der Sanitätsbetriebe, die palliative Versorgung schwerkranken Menschen zu gewährleisten. “Wichtig ist jetzt, dass es zügig weitergeht und dass Südtirol -aufbauend auf die gute Vorarbeit im Südtiroler Gesundheitswesen seine autonomen Spielräume in der Umsetzung erhält. Dafür müssen wir uns gemeinsam einsetzen”, so die Landtagsabgeordnete.
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