Von: mk
Bozen – Mit Gesetz Nr. 47 vom 7. April 2017 wurden die Kinder- und Jugendanwälte bzw. Kinder- und Jugendanwältinnen der Regionen Italiens und der Autonomen Provinzen von Trient und Bozen damit beauftragt, freiwillige Vormunde für nicht begleitete ausländische Minderjährige auszuwählen, auszubilden und zu begleiten. Die freiwilligen Vormunde unterstützen die Minderjährigen bürokratisch, treffen sich mit ihnen und leisten moralische Unterstützung. Oft werden die Vormunde Bezugspersonen für die Jugendlichen und behalten den Kontakt zu ihnen bis über deren Volljährigkeit hinaus bei.
Die Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller hatte vergangenen März einen Grundkurs für freiwillige Vormunde organisiert. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit infolge der Verbreitung des COVID-19-Virus wurden die Treffen verschoben. Die Kinder- und Jugendanwältin freut sich bekannt zu geben, dass nun zwei neue Termine für den Grundkurs festgelegt wurden. Die Ausbildung verteilt sich auf zwei Tage: Am Freitag, den 4. September, findet am Nachmittag der erste Teil des Modules „Recht“ statt, wo es um gesetzliche Neuerungen in Bezug auf die nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen laut Gesetz Nr. 47/2017 geht, das Modul „Quästur“, das auf die von den Minderjährigen erforderlichen Dokumente näher eingeht und das Modul „Aufnahmesystem zum Kinder- und Jugendschutz“, zu dem eine Vertreterin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion referiert. Am Samstag, den 5. September, findet der zweite Teil des Modules „Recht“ statt, wo es vorrangig um die zivilrechtliche und freiwillige Vormundschaft geht; im darauffolgenden Modul „Nicht begleitete ausländische Minderjährige in Südtirol“ berichten Sozialassistenten der Dienststelle für soziale Integration (DSI) über ihre Erfahrungen mit nicht begleiteten ausländischen Minderjährigen; das Modul „Schule“ beleuchtet dann noch die Thematik rund um die Bildung. Abschließend erzählt eine freiwillige Vormundin von ihrer persönlichen Erfahrung und äußert ein nicht begleiteter ausländischer Minderjährige seinen Standpunkt.
Der Kurs findet im Palais Widmann in Bozen statt, ist kostenlos und wird zweisprachig angeboten. Zur Anmeldung genügt es den Antrag unter dem Link www.kinder-jugendanwaltschaft- bz.org/downloads/Antrag_2017_ de.pdf auszufüllen und diesen mit einer Kopie des Identitätsausweises und dem Lebenslauf an das Büro der Kinder- und Jugendanwaltschaft zu schicken.
Weitere Informationen erhalten alle Interessierten bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft telefonisch (0471/946050) oder per E-Mail (info@kinder- jugendanwaltschaft-bz.org).