Gesetzentwurf zur direkten Demokratie andiskutiert

Ausschuss billigt Aufhebung des Landesgesetzes zur Toponomastik

Donnerstag, 07. März 2019 | 18:22 Uhr

Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss im Landtag hat heute unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Carlo Vettori den Landesgesetzentwurf Nr. 10/2019 – Aufhebung des Landesgesetzes vom 20. September 2012, Nr. 15, „Errichtung des Verzeichnisses der Ortsnamen des Landes und des Landesbeirates für Kartographie“, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – mit fünf Ja (Vettori, Jasmin Ladurner, Gerhard Lanz, Elmar Locher und Alex Ploner) und drei Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Alessandro Urzì) gutgeheißen. Der Ausschuss hat dabei auch einen Änderungsantrag von LH Arno Kompatscher genehmigt, mit dem die Zuständigkeit der Landesregierung für die Hodonomastik gewahrt wird, „um keine Gesetzeslücke zu hinterlassen“, wie Vettori erklärt. Alessandro Urzì hat einen Minderheitenbericht zum Gesetzentwurf angekündigt.

Der Ausschuss hat auch die Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 12/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, “Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung” und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, “Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden”, eingebracht vom Abg. Lanz – abgehalten, aber die weitere Behandlung des Entwurfs auf Vorschlag des Einbringers vertagt.

Ebenso vertagt wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe Nr. 2/18 (Mehrsprachigkeit), 5/18 (Wahlwerbung) und 9/19 (Entwicklungszusammenarbeit).

Von: mk

Bezirk: Bozen