Schutz für gewaltbedrohten Frauen

Autonomiegruppe stimmt für Gewaltschutzgesetz: “codice Rosso”

Mittwoch, 17. Juli 2019 | 17:49 Uhr

Rom – Die Autonomiegruppe im Parlament hat für das Gewaltschutzgesetz gestimmt. Mit diesem werden eine Reihe von Neuerungen im Strafgesetz und Strafprozessrecht vorgesehen, die den Schutz von gewaltbedrohten Frauen verstärken sollen. “Vor allem die Bestimmung, dass eine Frau, die Anzeige erstattet innerhalb von drei Tagen von der Staatsanwaltschaft angehört werden muss, finde ich sehr begrüßenswert”, betonte Julia Unterberger heute im Senatsplenum.

“Damit kann die Staatsanwaltschaft unmittelbar feststellen ob eine Gefahr Verzug besteht und ob eine Gewaltschutzmaßnahme beantragt werden muss. Auch, dass ein Verstoß gegen eine Gewaltschutzmaßnahme als eigener Straftatbestand eingeführt wird oder dass das Gericht die Aussetzung der Strafe auf Bewährung an eine Antigewalttherapie des Täters zu knüpfen hat, ist positiv”, erklärt Julia Unterberger. Mit dem behandelten Gesetzesvorschlag werden zudem neue Straftatbestände, wie der Racheporno, die Zwangsverheiratung oder die Verätzung des Gesichtes eingeführt.

“Das ist richtig und notwendig, denn der Gesetzgeber muss rasch auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren und die richtigen Antworten anbieten. Deshalb hat die Mehrheit zurecht meinen Tagesordnungspunkt zur Bekämpfung der Anstiftung zum Hass und zum Verbrechen aufgrund des Geschlechtes, der von der gesamten Opposition unterzeichnet wurde, angenommen, betont Julia Unterberger”.

Der Hass und die sexistischen Beschimpfungen in der Anonymität des Netzes haben sich nämlich zunehmend zu einem Problem entwickelt das bekämpft werden müsse. Außerdem sei diese maschilistische und frauenfeindliche Kultur der Nährboden für physische Gewalt.

“Die Regierung hat sich in ihrem Tagesordnungspunkt verpflichtet jede Maßnahme zur Eindämmung dieses Phänomens zu unterstützen. Daher werde ich schnellstmöglich einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf vorlegen”, erklärt Julia Unterberger.

Von: luk

Bezirk: Bozen