Landschaftsschutz: "Falscher Zeitpunkt für ein neues Gesetz"

Bauernbund kritisiert Theiners Entwurf

Donnerstag, 03. November 2016 | 12:00 Uhr

Bozen – Landesrat Richard Theiner stellt derzeit seinen neuen Gesetzentwurf für Raum und Landschaft vor. Doch der Bauernbund übt offen Kritik. Jetzt ein neues Landschaftsschutzgesetz zu genehmigen, sei schlicht und einfach der falsche Zeitpunkt. Auch der Gemeindenverband hält den Entwurf in gleich mehreren Punkten für verbesserungswürdig, berichtet das Tagblatt Dolomiten.

Laut Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner ist die Zeit knapp: Am 13. September hat der Bauernbund den neuen Entwurf erhalten, allerding nur auf Italienisch. Bis 28. November soll eine Stellungnahme abgegeben werden.

Eines ist aber jetzt schon klar: Der Bauernbund nimmt sich kein Blatt vor dem Mund: In der derzeitigen Phase der Verfassungsreform und der Frage der Zuständigkeiten von Staat und Region das bestehende Landschaftsschutzgesetz zu ändern, berge die Gefahr, dass man das solide Südtiroler Landesgesetz aus den 70-er Jahren nicht besser mache, sondern verschlechtere.

Wenn Südtirol schon jetzt ein neues Landschaftsschutzgesetz genehmige, bestehe die Gefahr, dass man sich dem staatlichen Gesetz anlehne, damit der Staat nichts auszusetzen habe, befürchtet der Bauernbund. Laut Rinner wäre Abwarten derzeit sinnvoller. Immerhin gibt es bereits Bemühungen, Kompetenzen im Bereich des Landschaftsschutzes und der Umwelt vom Staat auf das Land zu übertragen. Erst dann habe man eine gute Grundlage, um ein eigenes Landesgesetz zu machen, ist Rinner laut „Dolomiten“ überzeugt.

Gleichzeitig befürchtet Rinner, dass Zuständigkeiten, die in Südtirol derzeit die Gemeinden haben, ans Land übergehen, wodurch vieles komplizierter würde. Als Beispiel nennt er die Genehmigungsverfahren für Wegebauten, für die Errichtung von landwirtschaftlichen Gebäuden und für Bodenmeliorierungen. „Ich bin selbst Mitglied einer Landschaftsschutzkommission in Bozen und ich weiß, wie schwierig es ist, Projekte aufgrund von einigen Fotos und Plänen zu beurteilen bzw. zu genehmigen. Die Gemeinde kann das viel besser beurteilen“, betont er gegenüber den „Dolomiten“.

Der Bauernbunddirektor drückt auch seine Unzufriedenheit über die staatlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren aus – und einige Elemente in Theiners Entwurf würden sich bereits stark am staatlichen Gesetz anlehnen.

Der Bauernbund macht sich außerdem für flexiblere Regelungen in der Raumordnung stark – etwa beim Urlaub auf dem Bauernhof. Bauern, die heute auf ihrem Hof im dritten Stock den Touristen Zimmer anbieten und diese lieber im ersten Stock unterbringen würden, benötigen dafür eine Baukonzession. Insgesamt sei der neue Gesetzentwurf „technisch nicht sauber“. Es gebe „Unklarheiten en masse“, kritisiert Rinner.

Auch Gemeindenverbandschef Andreas Schatzer wartet mit Verbesserungsvorschlägen auf: So ist er gegen eine Baubeginnmeldung, die der Bauherr selbst ausstellt und bei der die Gemeinde 30 Tage Zeit hat, um zu erklären, ob sie einverstanden ist. „Der Bauherr hat lieber eine Genehmigung der Gemeinde – einen Stempel, eine Ermächtigung oder was auch immer, die ihm sagt, dass er bauen darf“, erklärt Schatzer laut „Dolomiten“.

Er ist auch dagegen, dass in der neuen Gemeindekommission für Raum und Landschaft, die die bisherige Baukommission ablösen soll, der Experte für Landschaftsschutz ein Vetorecht erhält. Außerdem sei den Gemeinden nicht klar, was die Kommission genau bewerten soll und wie das gesamte Verfahren abläuft.

Von: mk

Bezirk: Bozen